Arzt weist Betrugsvorwurf zurück

Er habe Krebspatienten niemals Heilung versprochen und sie auch nicht betrogen. So verteidigte sich Donnerstag der wegen Betrugverdachts angeklagte Onkologe aus Deuschland beim Salzburger Landesgericht. Das Verfahren wurde vertagt.

Der Mediziner soll - wie berichtet - in seiner Salzburger Ordination drei Patienten um insgesamt knapp 60.000 Euro geprellt haben. Die grundsätzliche Frage bei Gericht ist nun: Was sind „alternative Behandlungen“ im Vergleich zur Schulmedizin wert?

Debatten um „Eigenbluttherapie“

Das Wachstum von Krebstumoren zu stoppen und Patienten zu stabilisieren, all das habe er versucht, so der Arzt. Es gebe schließlich nicht nur eine Methode zur Krebsbekämpfung. Seine sei eben nicht Schulmedizin, sondern „alternativ“: Körperzellen zu verändern; mit „Eigenbluttherapie“. Denn wenn die Schulmedizin am Ende sei mit Bestrahlungen, Chemotherapie und Operationen, dann heiße es Warten auf den Tod. Er versuche eben noch alles andere.

Mit einem allerletzten Funken Hoffnung waren drei eigentlich hoffnungslose Patienten zu dem Arzt gekommen. Doch auch die „Eigenbluttherapie“ konnte sie laut Experten schlussendlich nicht retten.

Vorwürfe des Opfer-Anwalts

War der Angeklagte ehrlich zu den Patienten? Nein, sagt Heinrich Schellhorn, Anwalt der Witwe eines dieser Patienten. Dieser habe Darmkrebs gehabt, so Schellhorn: „Er hat versprochen, dass das Leben verlängert wird oder zumindest eine Linderung der Schmerzen eintritt. Das ist aus wissenschaftlicher Sicht aber gar nicht möglich bei dieser Form von Therapie. Dass diese nichts bewirken kann, darüber hat der Mann nicht gesprochen und trotzdem 15.000 Euro an Behandlungskosten verlangt. Diese wurden auch bezahlt.“

Arzt will Erfolgsfälle präsentieren

Doch es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, sagt der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen, mindestens 20. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger. Kommende Woche geht der Prozess weiter.

Anklage: „Betroffene getäuscht“

Die Staatsanwaltschaft betont, der Verdächtige habe Besserung oder gar Heilung versprochen, mit einem wissenschaftlich nicht überprüften und bestätigten Verfahren.

Insgesamt drei schulmedizinisch hoffnungslose Patienten soll der Arzt betrogen haben: einen um damals 160.000 Schilling, einen um rund 30.000 Euro und einen dritten um 15.000 Euro. Alle hatten sich der „Eigenblutbehandlung“ unterzogen und seien über die Heilungschancen getäuscht worden, so die Anklage.

Methodik patentiert

Der Mediziner, der in der Landeshauptstadt auch eine Praxis beteibt, hatte sich vor 20 Jahren solch eine „Eigenbluttherapie“ patentieren lassen - zur Stärkung der Immunabwehr und möglichen Hilfe bei Krebs. Doch Wissenschaftler der Deutschen Krebshilfe fanden keinen Nachweis zur Wirksamkeit. Bei keinem der beobachteten Patienten konnte der tödliche Verlauf abgewendet werden, heißt es in einem Arzneimittelbrief. Der Präsident der bayerischen Landesärztekammer bezeichnete den Angeklagten gar als Scharlatan, der mit der Hoffnung Krebskranker Geld mache.

Prozess durch Einsprüche nicht zu verhindern

Zwei Mal hatte der Arzt Einspruch gegen die aktuelle Anklage erhoben, letztendlich vergeblich. Er hatte auch behauptet, die Berliner Universitätsklinik hätte seinen Behandlungsmethoden bestätigt. Die Klinik ließ diese Aussage gerichtlich verbieten. Bei einem Schuldspruch drohen dem Arzt bis zu zehn Jahre Gefängnis.