Höchstrichter beenden Hubschrauber-Streit: Austro Control im Unrecht

Das Verfassungsgericht hat nun den Flugrettungsstreit in Salzburg und Tirol beendet. Es entschied, dass auch der Pongauer Unternehmer Roy Knaus mit seinen Hubschraubern Verletzte transportieren darf. Dieser will nun den Bund verklagen.

Knaus-Rettungshubschrauber

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Knaus hatte sich wegen einer Verordnung des Verkehrsministeriums und Vorgaben der Flugaufsichtsbehörde Austro Control beim Verfassungsgericht beschwert. In der Verordnung aus dem Jänner 2010 wurden nur noch drei Hubschraubertypen für Rettungsflüge zugelassen. Knaus war damit vorläufig aus dem Geschäft, ehe er sich neue Hubschrauber besorgte.

Das Höchstgericht hob diese Regelung jetzt als gesetzwidrig auf - weil sie nicht mit der EU abgestimmt sei - und gab dem Pongauer Unternehmer Recht.

Knaus klagt Bund auf Schadensersatz

Der Republik drohen jetzt Schadensersatzzahlungen, weil Knaus Betriebsausfälle im Wert von zwei Millionen Euro eingeklagt hat, wie er selbst sagt: „Es ist eine große Erleichterung, weil die ganzen Machenschaften wirklich existenzbedrohend waren. Wir haben zwar dann umstellen und die Rettungsfliegerei wieder in vollem Umfang aufnehmen können. Aber trotzdem ist die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sehr schwer beeinträchtigt gewesen.“

Urteil Höchstgericht Knaus Hubschrauber

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Laut vierseitigem Urteil habe die Flugsicherungsbehörde Austro Control die Rechte von Knaus verletzt

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Verordnung bis 2012 zu ändern

Die Austro Control hat jetzt laut Höchstgericht bis Ende März 2012 Zeit, ihre Verordnung zu reparieren. Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) forderte allerdings am Donnerstag die Behörde dazu auf, den Spruch der Verfassungsrichter noch vor Beginn der Skisaison umzusetzen - um weitere Turbulenzen bei der Flugrettung zu vermeiden.