Notare fordern Reform des Erbrechts

Das Erbrecht in Österreich ist 200 Jahre alt - viele Bestimmungen seien längst nicht mehr aktuell und unsinnig, kritisieren die Notare. Sie fordern dringend eine Reform des Gesetzes. Denn in vielen Fällen wüssten die Betroffenen nur wenig über das Erben.

Erstes Beispiel: Wann kann jemand enterbt werden? Claus Spruzina, Präsident der Salzburger Notare, nennt die 200 Jahre alte Bestimmung: „Sie können jemand enterben, wenn er jemanden in Stich lässt, wenn er beharrlich einen gegen die guten Sitten verstoßenden Lebenswandel führt.“

Handgeschriebenes Testament, letzter Wille

APA/dpa/Hans Wiedl

Handgeschriebenes Testament

Diese Begriffe seien „heute nicht mehr wirklich aktuell“, ergänzt Spruzina, „Sie können zum Beispiel jemanden nicht enterben, wenn einfach eine Entfremdung stattgefunden hat, wenn das Kind den Vater ablehnt, ihn nicht besucht, gar nichts tut mit ihm. Es ist sicher heute die Distanz größer - also die Möglichkeit, dass man sagt, man geht woanders hin und entfremdet sich tatsächlich. Das war vielleicht früher nicht in dem Ausmaß bedacht - und da sollte man aktualisieren.“

Ehefrau bei Scheidung besser dran als beim Erben

Beispiel zwei sei eine alte Bestimmung über Ehepaare und deren Erbaufteilung, ergänzt Spruzina: „Die Frau ist zu Hause und erzieht die Kinder, der Mann geht arbeiten. Oft war es dann so, dass die Liegenschaft aus steuerlichen Gründen vom Mann angekauft wurde - und jetzt stirbt der Mann. Jetzt muss die Frau über das Erbrecht an ihren Anteil herankommen. Und da kommt die interessante Situation: Würde sie sich noch zu Lebzeiten von dem Mann scheiden lassen, würde sich ihre finanzielle Position sogar verbessern im Vergleich zur Erbschaft.“

Denn wenn sich die Frau scheiden lässt, „bekommt sie von den ehelichen Ersparnissen, vom ehelichen Gebrauchsvermögen und von der Ehewohnung unter Umständen die Hälfte“, sagt der Notar-Vertreter, „Wenn sie erbt, hat sie ein Drittel. Und wenn sie als Erbin eingesetzt ist, muss sie was auszahlen. Das ist ein Ungleichgewicht, das einfach nicht mehr aufrecht zu erhalten ist.“

Zudem müsse die Möglichkeit geschaffen werden, Pflichtteile in Raten abzuzahlen, fordert Claus Spruzina. Er schätzt, dass das Erbrecht in zwei Jahren eine moderne Form bekommen könnte.

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