In Videos, die in sozialen Medien kursieren, werben Männer vor teuren Autos und mit ebenso teuren Uhren, und dass sie durch Online-Coaching dabei helfen können, mit einfachen Methoden in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen. Die Konsumenten werden aufgefordert, sich über einen Link anzumelden. Anschließend kommt es zu einem Verkaufsgespräch über Telefon bei dem Druck ausgeübt wird und die Interessierten zum Bestellen des Angebotes überredet werden. Ab diesem Zeitpunkt werden mehrere Tausend Euro fällig.
Sobald Geld fließt, erhalten Opfer Zugang zu Videos
Die Opfer erhalten Zugang zu Videos, in denen ihnen vermittelt wird, wie sie selbst Geld verdienen können, wenn sie dasselbe Coaching anderen Personen verkaufen. Konsumentenberater Thomas Flöckner von der Arbeiterkammer warnt: „Wir warnen deswegen davor, weil es sich hierbei um Abzocke handelt. Hier werden große Einkommen in Aussicht gestellt, die es unterm Strich nicht geben wird. Man zahlt viel Geld für nichts. Ich rate prinzipiell im Internet, von Sachen Abstand zu nehmen, wo mir schnell viel Geld versprochen wird.“
AK ortet verbotenes Pyramidensystem
Die Arbeiterkammer sieht darin ein verbotenes Pyramidensystem, in Deutschland gebe es auch schon Strafverfahren gegen manche Anbieter. Auch der Rücktritt aus derartigen Abonnements sei äußerst schwierig, heißt es von der Arbeiterkammer.
Kein Rücktrittsrecht
Denn bei einem Rücktrittswunsch betonen die Anbieter, dass der Konsument beim Abschluss des Vertrages auf ein Rücktrittsrecht verzichtet habe, dass sei eine Irreführung, heißt es von der Arbeiterkammer: „Dann muss man dem Geld hinterherlaufen, vielleicht sogar den Rechtsweg bestreiten. Oder man kann vielleicht sogar versuchen, in Lastschriftverfahren das Geld über die Bank wieder zurückzubekommen“, sagt Konsumentenberater Flöckner.
Anbieter kündigen bei Konfrontation Klagen an
Warnungen und Berichte zu derartigen Lockvideos findet man im Internet bereits genügend – Anbieter widerum kündigen Klagen dagegen an. Für seine Recherchen hat auch der ORF Salzburg Anbieter kontaktiert und als Antwort von einem Unternehmen erhalten, dass dieses über Rücktrittsrechte informieren würde.
Die Arbeiterkammer rät jedenfalls dringend davon ab, sich zu Vertragsabschlüssen drängen zu lassen und empfiehlt, keine Beträge für unseriöse Angebote zu überweisen.