Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Hanfplantagen: Haftstrafen für Pensionisten-Trio

Am Salzburger Landesgericht wurden am Montag drei Pensionisten und eine 48-jährige Frau wegen der Herstellung und des Verkaufs von Suchtgift verurteilt. Sie sollen zwei Hanfplantagen betrieben haben. Die zwei Hauptangeklagten bekamen je dreieinhalb Jahre Haft, ein dritter ein Jahr.

Eine der Hanfplantagen soll sich in einem Geschäftslokal nahe des Salzburger Hauptbahnhofes befunden haben, die zweite in einem Schuppen in Zell am Moos (Bezirk Vöcklabruck, Oberösterreich). Zwei einschlägig vorbestrafte Männer – 65 und 64 Jahre alt – sollen zwischen April 2021 und November 2022 die Hauptbetreiber der Anlagen gewesen sein. Der drittangeklagte 63-Jährige soll beim Gießen und Ernten geholfen haben. Die 48-jährige Frau putzte die Hanfpflanzen und topfte sie um.

Ex-Obmann von Cannabis-Verein auf Anklagebank

Der 64-Jährige war laut „Salzburger Nachrichten“ auch Obmann eines im Jänner behördlich geschlossenen Vereins, der laut Statuten Schwerkranke wie Krebspatienten mit Cannabis versorgte. Er soll die Cannabisblüten teils zu Salben und Ölen verarbeitet haben und dann – so wie den Rest der Blüten und des Cannabis-Krautes – an die Vereinsmitglieder verkauft haben.

Dem ältesten in der Gruppe – dem 19-fach vorbestraften 65-Jährigen – wurde neben dem Betrieb der Hanfplantage auch vorgeworfen, 500 Gramm Kokain aus den Niederlanden eingeschmuggelt und teils verkauft zu haben. Zudem wurden bei ihm 700 Ecstasy-Tabletten gefunden.

Die Angeklagten räumten die Vorwürfe nur teilweise ein. Ein erheblicher Teil des Cannabis habe zum Eigenkonsum gedient habe, sagte der Verteidiger des 65-Jährigen. Auch sei sein Mandat nur einmal in den Niederlanden gewesen, um für sich Kokain mitzunehmen. Der Anwalt des 64-Jährigen betonte, dass sein Mandant über den Verein Schmerzpatienten mit den schmerzlindernden Cannabisprodukten nur helfen habe wollen. Er habe sich nie bereichert.

Zwei Mal dreieinhalb Jahre Haft, ein Mal ein Jahr

Dennoch verurteilte der Schöffensenat den 65-Jährigen und den 64-Jährigen zu jeweils dreieinhalb Jahren unbedingter Haft. Der 63-Jährige muss ein Jahr unbedingt im Gefängnis verbringen – diese drei Urteilssprüche sind noch nicht rechtskräftig. Die Frau bekam vier Monate Haft auf Bewährung – diese Strafe ist bereits rechtskräftig.