Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Raubüberfalls-Prozess gegen 14-Jährige vertagt

Ein erst 14 Jahre altes Mädchen ist Dienstagnachmittag in Salzburg vor Gericht gestanden, weil sie mit Komplizen einen bewaffneten Raubüberfall begangen haben soll. Die Angeklagte ist bereits amtsbekannt, war aber bisher zu jung und damit noch nicht strafmündig. Das Verfahren wurde vertagt.

Bewaffnet mit einem Messer soll die 14 Jahre alte Österreicherin einen anderen Jugendlichen in einem Restaurant am Salzburger Hauptbahnhof bedroht haben. Laut Staatsanwaltschaft soll sie das Opfer aufgefordert haben, seine Wertsachen herauszugeben, sonst werde er „abgestochen“. Mit Schlägen sollen die Komplizen die Aufforderung unterstrichen haben. Der Jugendliche händigte den Räubern seine Jacke, eine Haube und Kopfhörer aus. Laut Anklageschrift drohten sie ihm, wenn er nach dem Überfall zur Polizei gehe, werde er „aufgeschlitzt“.

Schon früher öfter angezeigt, aber nicht strafmündig

Die 14-Jährige gilt bislang als unbescholten, das ist aber nur ihrem jungen Alter geschuldet. Bereits als sie jünger als 14 Jahre alt war, wurde sie mehrmals angezeigt, damals schon wegen eines Raubes. Doch im Alter von weniger als 14 Jahren sind Jugendliche in Österreich noch nicht strafmündig und werden erst ab 14 Jahren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Beim Raub am Hauptbahnhof war sie bereits 14 Jahre und 5 Monate alt und damit strafmündig.

Vertagt für weitere Zeugenbefragungen

Dienstagabend wurde der Prozess am Landesgericht vertagt. Bei einer weiteren Verhandlung am 1. Juni sollen weitere Zeugen befragt werden.

Der Strafrahmen bei so jungen Tatverdächtigen wie der 14-Jährigen beträgt die Hälfte von jenem für Erwachsene. Zudem gibt es bei jungen Tätern keine Untergrenze. Bei einem Schuldspruch drohen der 14-Jährigen bis zu sieben Jahre Haft. Zwei Komplizen sollen den Raub mit ihr verübt haben – einer davon ist noch unter 14 Jahren, der andere ist unbekannt.