Türschild der Anklagebehörde „Staatsanwaltschaft Salzburg“ beim Salzburger Justizgebäude (Landesgericht)
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Vater wegen Inzests verurteilt

Wegen Inzests ist am Mittwoch ein Mann aus dem Flachgau zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Er hat laut Anklage mehrmals Sex mit seiner Tochter gehabt. Vater und Tochter gaben an, eine einvernehmliche Beziehung geführt zu haben, und bestätigten vor Gericht den Sex.

Auch hat er einen Sohn bedroht, damit er das Verhältnis nicht ausplaudert. Ermittler verwiesen auf Handynachrichten, laut denen es eine einvernehmliche Beziehung zwischen Vater und Tochter gegeben habe. Das Verfahren gegen die mitangeklagte, 21 Jahre alte Tochter wurde vorläufig eingestellt. Sie muss dem Gericht den Besuch einer Psychotherapie nachweisen. Beide Urteile sind rechtskräftig. Vater und Tochter haben gestanden, einvernehmlichen Sex miteinander gehabt zu haben.

Die Öffentlichkeit wurde vom Prozess ausgeschlossen, weil bei mutmaßlichen Sexualdelikten auch intime Dinge zur Sprache kommen. Der elfmal vorbestrafte Vater wurde Mittwoch aus der Haft in der Justizanstalt dem Gericht vorgeführt. Auf die Frage nach seinem Vermögen verwies er auf seine sechs Kinder. Inzest mit einer 21-jährigen Tochter gab er vor Gericht zu. Allerdings bestritt er, einen jüngeren Sohn bedroht und eingesperrt zu haben, damit dieser nichts über den intimen Kontakt ausplaudere.

Tochter gibt Inzest ebenfalls zu

Die wegen Inzests mitangeklagte Frau gab Sex mit dem Vater vor Gericht ebenfalls zu. Mehr wolle sie aber – selbst hinter verschlossenen Türen – nicht sagen, kündigte ihre Verteidigerin an.

Über zwei Monate hinweg soll der 44 Jahre alte Vater sexuellen Kontakt mit der 21-jährigen Tochter gehabt haben. Aus ihrer Sicht, so steht es in der Anklageschrift, hätten sie eine Beziehung geführt. Darauf würden auch intime Handynachrichten hindeuten.

Ein Jahr unbedingte Haft

Dem Vater drohten bei einem Schuldspruch wegen Inzests bis zu drei Jahre Gefängnis, der Tochter bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Tatsächlich wurde der Flachgauer zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt. Der Gesetzgeber macht einen Unterschied, ob man in absteigender oder gerader Linie verwandt ist.