FFP2-Maske
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Coronavirus

Gesundheitswesen: FFP2-Pflicht fällt – mit Ausnahme

Mit 1. Mai treten weitere Covid-19-Pandemieregeln außer Kraft: Im Gesundheitsbereich – also bei Arztterminen, im Krankenhaus oder in Pflegeheimen – müssen keine FFP2-Masken mehr getragen werden. Ausnahme ist nur die Krebsstation des Salzburger Uniklinikums.

Generell entfällt zu Mitternacht die FFP2-Maske im Gesundheitsbereich – für Patienten, Besucher, Mitarbeiter und auch für Lieferanten. Auch an den Standorten der Salzburger Landeskliniken – Uniklinikum LKH Salzburg, Christian-Doppler-Klinik Salzburg sowie die Krankenhäuser Hallein (Tennengau), St. Veit (Pongau) und Tamsweg (Lungau) sind damit keine Masken mehr nötig.

Krankenschwester und ein Pfleger nehmen FFP2 Masken ab
Salzburger Landeskliniken
In den Salzburger Spitälern endet zu Mitternacht die Maskenpflicht – Ausnahme ist nur die Krebsstation am Uniklinikum Salzburg

Ausnahme: Weiter FFP2-Pflicht in Krebsstation

Nur in einem Bereich des Uniklinikums Salzburg gelte weiter Maskenpflicht, betonten die Landeskliniken am Sonntag – und zwar in der Inneren Medizin III, der Onkologie und Infektiologie, wo besonders gefährdete (Krebs-)Patienten behandelt werden. Hier müssten Patienten, Besucher und Mitarbeiter mit Patientenkontakt weiter eine FFP2-Maske tragen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske aufsetzen könne, der müsse weiter verpflichtend einen aktuellen CoV-PCR-Test vorweisen. Die Tests müssten vorher in Apotheken durchgeführt werden, so die Landeskliniken.

Noch aufrecht ist zudem die Verkehrsbeschränkung für jene, die aktuell positiv auf das Coronavirus getestet sind. Sie müssen zum Beispiel bei der Arbeit oder beim Einkaufen noch eine Maske tragen. Heuer mit 1. Juli ändert sich aber auch das, Covid-19 ist ab diesem Tag keine meldepflichtige Krankheit mehr.

Arbeitsfreistellung für Risikogruppen läuft aus

Die mögliche Arbeitsfreistellung für Risikogruppen fällt ebenfalls mit 1. Mai. Risikopatienten konnten bis jetzt ja auf Grund ihrer höheren Wahrscheinlichkeit für eine schwere Covid-19-Erkrankung von der Arbeit freigestellt werden – bei voller Bezahlung. Die Kosten dafür wurden dem Arbeitgeber ersetzt. Mit 1. Mai tritt diese Regelung außer Kraft.

Kostenlose Wohnzimmertests nur noch bis Juli

Die Coronavirus-Impfung soll weiterhin kostenlos bleiben – verabreicht wird sie allerdings nicht mehr in Impfzentren, sondern von niedergelassenen Ärzten. Kostenlose CoV-Wohnzimmertests gibt es ab Juli nicht mehr. Getestet werden sollen nur noch jene, bei denen abgeklärt werden muss, ob sie wegen einer Covid-19-Erkrankung mit speziellen Medikamenten behandelt werden müssen.