Volksheim der Kommunistischen Partei
APA/BARBARA GINDL
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Politik

Halbe Million Parteienförderung für KPÖ

Die KPÖ hat nach ihrem Erfolg bei der Salzburger Landtagswahl nun Anspruch auf rund eine halbe Million Euro Parteienförderung. Auch die FPÖ wird nun rund 300.000 Euro mehr erhalten, während die ÖVP gut 150.000 Euro verlieren dürfte.

Das zeigen vorläufige Berechnungen der Austria Presseagentur (APA) auf Basis des Wahlergebnisses. Die NEOS müssen nach ihrem Rauswurf aus dem Landtag dagegen deutliche Abstriche machen: Sie erhalten nur noch eine Einmalzahlung für Kleinparteien.

Nach Angaben der Landesregierung hatten die Salzburger Parteien im Vorjahr Anspruch auf insgesamt 5,2 Mio. Euro Parteienförderung und 2,3 Mio. Euro Klubförderung. Während die Klubförderung jährlich erhöht wird, war die Parteienförderung bis zur Wahl eingefroren. Mit der ersten Sitzung des neuen Landtags werden die Förderbeträge allerdings wieder um 7,7 Prozent angehoben. Nach APA-Berechnungen steigt die Parteienförderung in Salzburg damit auf rund 5,6 Mio. Euro – und zwar unter der Annahme, dass die Erhöhung mit 1. Juni schlagend wird.

ÖVP-Verluste bedeuten 150.000 Euro weniger Förderung

Für die ÖVP bringen die deutlichen Stimmenverluste dennoch ein Minus von 150.000 auf 1,9 Mio. Euro, während die FPÖ dank ihrer Zugewinne 1,3 Mio. Euro erhält (um fast 300.000 Euro mehr als im Vorjahr). Die SPÖ verliert nur leicht und kommt auf 1,1 Mio. Euro, die Grünen erhalten dank der Valorisierung trotz ihrer Stimmenverluste unverändert 0,5 Mio. Euro. Auch die KPÖ erhält mit ihrem Einzug in den Landtag künftig Parteienförderung: heuer wird es allein für die Monate April bis Dezember rund eine halbe Million Euro sein, ab 2024 dann entsprechend mehr.

Einmalzahlungen für NEOS und WIRS

Ohne öffentliche Subventionen müssen dagegen künftig die Salzburger NEOS auskommen. Weil sie mehr als ein Prozent der Stimmen erreicht haben, erhalten sie allerdings noch eine Einmalzahlung von rund 200.000 Euro. Auch die Liste „Wir sind Salzburg“ hat mit ihren 1,2 Prozent Anspruch auf einen allerdings entsprechend niedrigeren „Wahlwerbungskostenbeitrag“ für nicht im Landtag vertretene Parteien.

Zusätzlich erhalten die Landtagsparteien noch Klubförderung. Hier ist die Förderhöhe wegen des komplexen Berechnungsweise noch unklar. Das Büro des zuständigen Landesrats Christian Stöckl (ÖVP) verwies auf APA-Anfrage am Montag darauf, dass die offizielle Höhe der Parteien- und Klubförderung erst berechnet werde, wenn sowohl das amtliche Endergebnis als auch der Tag der ersten Landtagssitzung feststehe.