Die so genannte „Letzte Generation“ hat  Montagfrüh wieder eine Straße in der Stadt Salzburg blockiert und für Staus im Frühverkehr gesorgt. Ähnliches lief in Innsbruck. Gefordert wurden 100er-Limit auf Autobahnen und Stopp für Gas und Öl.
ORF/Arnold Klement
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Chronik

Bisher acht Strafverfahren gegen Klimaaktivisten

Acht Verwaltungsstrafverfahren gegen Klimaaktivisten sind bisher in Salzburg anhängig. Mit der Klebe- und Blockadeaktion von Montagfrüh dürften nun drei bis vier weitere dazukommen, sagt Polizeijurist Bruno Wurhofer auf ORF-Anfrage.

Die Höchststrafe bei Wiederholungstaten betrage 720 Euro. In ersten Verfahren seien die Summen niedriger. Generell würden solche Strafen fällig, wenn nicht angemeldete Demonstrationen oder Blockaden bei Eintreffen der Polizei von den Teilnehmern nicht sofort abgebrochen werden, so der Polizeijurist.

Strafrecht nur bei weiteren Delikten in Anwendung

Strafrechtlich drohen Blockierern laut Wurhofer keine Konsequenzen, solange keine gefährlichen Substanzen, Gewalt oder andere Delikte im Spiel seien.

Umgekehrt habe die Polizei mittlerweile sogar eine Schutzfunktion für die Blockierer. Einzelne Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer würden nämlich gewisse Gewaltbereitschaft zeigen – wegen der umfangreichen Staus, Wartezeiten und sonstigen Schwierigkeiten im Privat- und Berufsleben.

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Die so genannte „Letzte Generation“ hat  Montagfrüh wieder eine Straße in der Stadt Salzburg blockiert und für Staus im Frühverkehr gesorgt. Ähnliches lief in Innsbruck. Gefordert wurden 100er-Limit auf Autobahnen und Stopp für Gas und Öl.
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Die so genannte „Letzte Generation“ hat  Montagfrüh wieder eine Straße in der Stadt Salzburg blockiert und für Staus im Frühverkehr gesorgt. Ähnliches lief in Innsbruck. Gefordert wurden 100er-Limit auf Autobahnen und Stopp für Gas und Öl.
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Härtere Gesetzgebung im Ausland

Von einem hohen Offizier der Salzburger Polizei war dazu weiters zu erfahren, dass das Rechtssystem Österreichs im Vergleich zu anderen Staaten eher mild ausgelegt sei. Im Ausland gebe es gegen solche Täter, Blockaden und Störaktionen auch strafrechtliche Paragrafen wegen Nötigung, und zum Teil viel härtere Strafen.