Die Höchststrafe bei Wiederholungstaten betrage 720 Euro. In ersten Verfahren seien die Summen niedriger. Generell würden solche Strafen fällig, wenn nicht angemeldete Demonstrationen oder Blockaden bei Eintreffen der Polizei von den Teilnehmern nicht sofort abgebrochen werden, so der Polizeijurist.
Strafrecht nur bei weiteren Delikten in Anwendung
Strafrechtlich drohen Blockierern laut Wurhofer keine Konsequenzen, solange keine gefährlichen Substanzen, Gewalt oder andere Delikte im Spiel seien.
Umgekehrt habe die Polizei mittlerweile sogar eine Schutzfunktion für die Blockierer. Einzelne Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer würden nämlich gewisse Gewaltbereitschaft zeigen – wegen der umfangreichen Staus, Wartezeiten und sonstigen Schwierigkeiten im Privat- und Berufsleben.
Härtere Gesetzgebung im Ausland
Von einem hohen Offizier der Salzburger Polizei war dazu weiters zu erfahren, dass das Rechtssystem Österreichs im Vergleich zu anderen Staaten eher mild ausgelegt sei. Im Ausland gebe es gegen solche Täter, Blockaden und Störaktionen auch strafrechtliche Paragrafen wegen Nötigung, und zum Teil viel härtere Strafen.