Fiaker auf Staatsbrücke
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Gerichtsstreit um Fiakerstandplätze

Die Fiaker der Salzburger Innenstadt beschäftigen die Justiz. Es geht um die Vergabe der Standplätze. Ein Kutschunternehmer legte Beschwerde gegen den neuen Vertrag ein, der ab 1. Mai gelten soll – unter anderem wegen fehlender Tierschutzbestimmungen. Die Stadt weist das zurück.

Am Montag wurde beim Landesverwaltungsgericht verhandelt. Den Vertrag für die insgesamt 14 Fiakerstandplätze hat die Stadt Salzburg heuer neu abgeschlossen – mit fünf Unternehmen. Ein über 80-jähriger Kutschunternehmer aus Bielefeld (Deutschland) hat dagegen vor dem Landesverwaltungsgericht berufen – und auch eine einstweilige Verfügung erhalten. Der Mann wird vom Verein gegen Tierfabriken bei dem Verfahren unterstützt.

Deutscher argumentiert mit Tierschutz

Der Deutsche habe vor allem zwei Probleme mit dem Vertrag, sagt sein Anwalt Berthold Hofbauer: „Die gegenständliche Bekanntmachung verstößt gegen das Vergaberecht, die einen funktionierenden Wettbewerb sicherstellen soll. Andererseits geht mit der jetzigen Vergabe eine Verschlechterung des Tierwohls einher. Das widerspricht dem Staatsziel des Tierschutzes, wonach der Status quo des Tierschutzes einzuhalten ist. Gegenwärtig wurde die Verpflichtung von hitzefrei bei 35 Grad und ein Ruhetag für die Pferde jetzt gestrichen.“

Anwalt der Stadt weist Kritik zurück

Die Stadt Salzburg betont, dass im neuen Vertrag unangemeldete Kontrollen des Amtstierarztes alle zwei Wochen vorgesehen seien. Zudem könne die Stadt nicht ihre eigenen Tierschutzregeln festlegen. Das Tierschutzgesetz sei nämlich eine Zuständigkeit des Bundes, betont Philipp Götzl, Anwalt der Stadt Salzburg: „Die Bestimmung betrifft den einzelnen Gesetzgeber, bei der Umsetzung von Gesetzen – nicht aber die Stadt Salzburg bei der bloßen Vermietung von Plätzen.“

Sprecher der Fiaker: „Das wäre ja noch schöner“

Es gebe ohnehin schon sehr viele Vorschriften, sagen die Fiaker. Ihr Sprecher Rupert Probst-Adensamer kritisiert, diesen Bewerber in Deutschland habe er hier noch nie gesehen: „Er hat noch nichts von diesen Sachen gebracht. Es wäre ja noch schöner, wenn jede Ausschreibung von irgendjemandem torpediert werden kann.“

Eine Entscheidung fiel am Montag nicht. Sie soll schriftlich ergehen. Die Zeit drängt aber, denn Ende April läuft der bisherige Fiakervertrag der Stadt Salzburg aus.

Der Anwalt des deutschen Kutschunternehmers kündigte an, dass man – bei einer etwaigen Niederlage vor dem Salzburger Landesverwaltungsgericht – beim Höchstgericht in Wien, also beim Verwaltungsgerichtshof, berufen werden.