Wohnsiedlung an der General Keyes Straße in Salzburg Liefering („Glanbogen“)
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Wirtschaft

Betriebskosten-Klauseln: Rückzahlung für 350 Mieter

Wegen unzulässiger Betriebskosten-Klauseln in ihren Mietverträgen bekommen rund 350 Mieterinnen und Mieter in einer Wohnsiedlung in Salzburg-Liefering Geld zurück: Nach Intervention der Arbeiterkammer werden pro Partei im Schnitt rund 850 Euro gutgeschrieben.

In dem Fall geht es um die Wohnsiedlung an der General-Keyes-Straße: Hier wurden nach Abschluss der Generalsanierung 2020 neue Mietverträge ausgestellt – und mit diesen Verträgen kamen Mieter zu den Wohnrechts-Expertinnen der AK Salzburg. Dabei fielen den Juristinnen einige unrechtmäßige Klauseln zu Betriebskosten, Instandhaltungspflichten und Ähnlichem auf, wo den Mietern zu hohe Kosten verrechnet wurden. Deshalb wurde der Vermieter – die „General-Keyes-Straße Liegenschaftsverwaltungs GmbH“ abgemahnt.

In dem darauf folgenden Gesprächen habe die Gesellschaft eingelenkt, hieß es von der AK: Sie habe eine Unterlassungserklärung unterschrieben und werde bestimmte Vertragsbestimmungen nicht mehr verwenden und sich auch nicht darauf berufen.

Wohnsiedlung an der General Keyes Straße in Salzburg Liefering („Glanbogen“)
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Es geht um Mietverträge in der Wohnsiedlung General-Keyes-Straße in Salzburg-Liefering

Rückzahlung für Jahre 2020 bis 2022

Zudem bekommen die Mieterinnen und Mieter für die Jahre 2020 bis 2022 insgesamt rund 300.000 Euro zurück – ein Teil der verrechneten Betriebskosten werde „schnell und unkompliziert“ zurückgezahlt, so die Arbeiterkammer. Betroffen seien rund 350 Mieter, jeder Haushalt bekomme im Durchschnitt rund 850 Euro zurück.

Einen Gerichtsprozess würden sich die Betroffenen sparen – sie werden in den nächsten Wochen schriftlich über die Höhe ihrer jeweiligen Rückzahlung informiert. Die Beträge werden dann bei einer der nächsten Vorschreibungen abgezogen. Die Höhe der Gutschrift beträgt bis zu 20 Prozent der in den vergangenen drei Jahren für Betriebskosten verrechneten Beträge. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, wie lange man in der Wohnung wohnt, wie groß diese ist und wie hoch die Betriebskostenabrechnung in dem jeweiligen Wohnhaus war. Mieter, die bereits ausgezogen sind, sollen sich schriftlich bei der Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft melden.