Die KPÖ Plus will in der Landeshauptstadt ganz offiziell den Wohnungsnotstand ausrufen – damit könnte man auf ein 40 Jahre altes Bundesgesetz zurückgreifen, das dann der Stadt ein Vorkaufsrecht auf bestimmte Baulandgrundstücke gibt. „Das würde der Stadt die Möglichkeit geben, Grund und Boden, mit dem jetzt spekuliert wird, der gehortet wird, für leistbaren Wohnraum nutzbar zu machen“, sagte KPÖ-Plus-Gemeinderat Kay-Michael Dankl.
ÖVP, FPÖ, NEOS dagegen
Die Reaktionen in der Gemeinderatssitzung waren bunt gemischt, eine Entscheidung fiel aber nicht. Dabei ist eine politische Mehrheit gegen den Antrag: Die Bürgermeisterpartei ÖVP sah andere Möglichkeiten: „Unser Baulandsicherungsmodell ist, das wir alle Flächen, die wir jetzt noch umwidmen, zu 100 Prozent in die Kategorie förderbarer Wohnbau umwidmen“, sagte ÖVP-Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler. Bei den Freiheitlichen sprach Kluobmann Andreas Reindl von einem „kommunistischen Kunstgedanken, den man da verfolgt – es geht letztlich um Enteignung.“ Auch NEOS-Mandatar Lukas Rößlhuber sprach von „Enteignungsfantasien“.
Dass der Antrag aber nicht abgelehnt wurde, sondern weiter diskutiert wird, hängt vermutlich mit zwei Faktoren zusammen: zum einen, weil sowohl die Grünen als auch die SPÖ den Antrag unterstützen – beide reklamierten die Idee dazu ebenfalls für sich. Und zum anderen ist derzeit Landtagswahlkampf. Da will man der KPÖ Plus wohl weder einen Sieg mit dem Antrag auf Wohnungsnotstand gönnen noch sie mit einer raschen Ablehnung zu einer Art „Märtyrer“ im Kampf für leistbares Wohnen machen.
Vorkaufsrecht für bestimmte Grundstücke wäre möglich
Mit dem offiziell erklärten Notstand kann die Stadt mit einer entsprechenden Verordnung der Landesregierung Flächen ausweisen, für die sie ein Vorkaufsrecht beanspruchen kann. Gelten würde das für unbebautes Bauland ab 2.000 Quadratmetern Grundfläche. In Innsbruck wurde der Wohnungsnotstand bereits im Juli des Vorjahres offiziell ausgerufen. Dort gab es dafür ein breites Bündnis aus SPÖ, Grünen, den NEOS und mehreren anderen Listen.