Der Salzburger tötete die Frau mit 28 Messerstichen. Der Verurteilte bestritt diese Tat stets und legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, obwohl 14 seiner DNA-Spuren am Tatort gesichert wurden. Hier Archivbilder vom Mordprozess in Salzburg:
Strafmaß wird in Linz bestimmt
Das Mordurteil des Salzburger Senats ist mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes nun rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Linz muss nun noch über das endgültige Strafmaß entscheiden.
