Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde des 62-jährigen Pensionisten abgelehnt, der im November von einem Salzburger Geschworenensenat zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Er ermordete eine 81-Jährige in ihrer Wohnung in Salzburg-Maxglan.
16.03.2023 09.50
16. März 2023, 9.50 Uhr
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Der Salzburger tötete die Frau mit 28 Messerstichen. Der Verurteilte bestritt diese Tat stets und legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, obwohl 14 seiner DNA-Spuren am Tatort gesichert wurden. Hier Archivbilder vom Mordprozess in Salzburg:
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Strafmaß wird in Linz bestimmt
Das Mordurteil des Salzburger Senats ist mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes nun rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Linz muss nun noch über das endgültige Strafmaß entscheiden.
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