Auftakt Mordprozess, 62-jähriger Angeklagter soll 81-Jährige in Wohnung in Salzburg-Maxglan getötet haben
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Gericht

Urteil gegen Mörder von Maxglan rechtskräftig

Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde des 62-jährigen Pensionisten abgelehnt, der im November von einem Salzburger Geschworenensenat zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Er ermordete eine 81-Jährige in ihrer Wohnung in Salzburg-Maxglan.

Der Salzburger tötete die Frau mit 28 Messerstichen. Der Verurteilte bestritt diese Tat stets und legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, obwohl 14 seiner DNA-Spuren am Tatort gesichert wurden. Hier Archivbilder vom Mordprozess in Salzburg:

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Auftakt Mordprozess, 62-jähriger Angeklagter soll 81-Jährige in Wohnung in Salzburg-Maxglan getötet haben
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Auftakt Mordprozess, 62-jähriger Angeklagter soll 81-Jährige in Wohnung in Salzburg-Maxglan getötet haben
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Strafmaß wird in Linz bestimmt

Das Mordurteil des Salzburger Senats ist mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes nun rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Linz muss nun noch über das endgültige Strafmaß entscheiden.

Mehrparteienhaus in Salzburg-Maxglan, 81-Jährige in ihrer Wohnung ermordet
ORF / Gerald Gundl
In diesem Haus wurde die betagte Frau ermordet. Der Täter wohnte hier auch