Die umstrittenen Bezirkskommissionen wurden aufgelöst. Wer nun Immobilien kauft, muss nach den neuen Regeln verbindlich erklären, dass er sie als Hauptwohnsitz nutzt. Mit einer so großen Zahl von Fällen sei nicht gerechnet worden, heißt es in der zuständigen Abteilung.
Alte Rechtsordnung noch für alte Fälle gültig
Die gut 500 Fälle gehören zum so genannten „grauen Grundverkehr“ – bei dem es um Wohnungen, Häuser und unbebaute Grundstücke geht. Vorher waren die Gemeinden dafür zuständig. Nun gehen diese Fälle an die neue landesweite Grundverkehrskommission. Alte Fälle müssen von dieser noch nach der alten Rechtsordnung behandelt werden.
Für neue Fälle gilt: Wer als EU-Inländer in Salzburg ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss erklären, dass sie künftig als Hauptwohnsitz genutzt wird. Später werde dann „stichprobenartig“ überprüft, wo jemand angemeldet ist, wo Kinder in die Schule gehen oder wie viel Wasser beispielsweise verbraucht wird.
„Stichprobenartige“ Kontrollen geplant
Bei Missachtung des Gesetzes könne das bis zur Versteigerung führen, heißt es in der neuen Abteilung. Alle Experten rechnen damit, dass das Gesetz nach den ersten Entscheidungen vom Verfassungsgerichtshof geprüft wird.
Donnerstag tagt die neue Grundverkehrskommission zum ersten Mal. Zunächst werden alte Grünlandverkäufe aus den Bezirken behandelt. Für diese ist nun auch die landesweite Kommission zuständig. Wie im Vorfeld zu hören war, geht es Donnerstag um Verkäufe von Grundstücken im dicht besiedelten Flachgau.