Soziales

Schikaniert PVA ein pflegebedürftiges Kind?

Einem beeinträchtigten Salzburger Buben hat die Pensionsversicherung (PVA) das Pflegegeld der Stufe eins gestrichen. Dagegen klagten die Eltern erfolgreich. Laut Gerichtsgutachten steht dem Buben sogar Stufe zwei zu. Die PVA verlangt trotzdem ein weiteres Gutachten. Schikane, sagen die Eltern.

David lebt mit Trisomie 21. Er kann mit Unterstützung eine Schule besuchen, zu Hause betreut ihn seine Mutter – am Abend auch der berufstätige Vater. Ergotherapie, Logotherapie sowie tägliche motorische Übungen müssen sein, sagt die Mutter: „Diese unterstützen das Gehirn, die Muskulatur und die Bewegung des Körpers – damit die Kinder beweglich sind und keine Verspannung mehr haben.“

Plötzlich Pflegegeld gestrichen

Der Kindesvater betont, dass Kinder mit Trisomie 21 eine lange Betreuung brauchen: „David kann noch nicht reden, er wird acht Jahre alt. Das bedarf großer Geduld.“ Seit 2020 bekam die Familie von der Pensionsversicherungsanstalt 175 Euro pro Monat Pflegegeld der Stufe eins – aber nur bis zum Vorjahr. Nach einer Begutachtung stellte die PVA diese Zahlungen ein, mit der Begründung, David könne bereits allein die Notdurft verrichten.

Sein Vater entgegnet, dass der Bub teils noch Windeln brauche. Auch bei der Körperpflege sei er komplett auf Hilfe angewiesen: „Das kann er selbst nicht. Auch Zähneputzen geht nicht.“

Einem beeinträchtigten Salzburger Buben hat die Pensionsversicherung (PVA) das Pflegegeld der Stufe 1 gestrichen. Dagegen klagten die Eltern erfolgreich. Laut Gerichtsgutachten steht dem Buben sogar Stufe 2 zu. Die PVA verlangt trotzdem ein weiteres Gutachten. Schikane, sagen die Eltern.
ORF
Beim Spielen: David liebt Saurier und andere Tiere der Urzeit – wie so viele in seinem Alter

Gerichtsgutachten mit klarer Entscheidung

Die Familie klagte gegen die Entscheidung der PVA bei Gericht. Laut dessen Gutachten steht der Familie sogar Pflegestufe zwei zu. Das wären 323 Euro monatlich. Die PVA will den Buben aber neuerlich begutachten lassen – von einer Allgemeinmedizinerin gemeinsam mit einem Psychiater.

Die Rechtsanwältin Christine Bitschnau hat die Vertretung der Familie übernommen. Sie sagt, es sei unverständlich, warum noch einmal Geld für ein weiteres Gutachten verschwendet werde: „Das ist noch dazu geringerwertig als das gerichtlich in Auftrag gegebene eines Sachverständigen. Und nur, um dann wohl zum gleichen Ergebnis zu kommen.“

Familie sieht sich Schikane ausgesetzt

Der Kindesvater sagt, er verstehe es, wenn alle zwei Jahre geprüft werde, ob es noch Bedarf gibt: „Aber mittlerweile empfinden wir es als Schikane von der PVA. Es ist auch für die Familie belastend.“

Die PVA argumentiert in einer Stellungnahme an den ORF, dass die zusätzliche Begutachtung notwendig sei, weil es sich um ein weiteres Verfahren handle.

„Unnötiger Stress, zusätzliche Belastung“

Anwältin Bitschnau entgegnet: „Sollte das Pflegegeld nicht in der beantragten Stufe zugesprochen und nachgezahlt werden, dann müssen wir leider wieder vor Gericht gehen. Unnötiger Stress, belastend für die Familie, aber scheinbar geht’s nicht anders.“

Die Familie wünscht sich ein rasches und unbürokratisches Vorgehen – und so wenig Belastung wie möglich für David.