Der Beschuldigte habe nicht sorgfältig genug geschaut, als er vergangenen Mai in Annaberg bergwärts losfuhr, meint die Staatsanwaltschaft. Er überrollte das knapp zweijährige Mädchen direkt vor seinem Auto, leistete zwar sofort Erste Hilfe, jedoch vergeblich.
Am Bezirksgericht Hallein (Tennengau) drohte dem Postzusteller bei einem Schuldspruch bis zu ein Jahr Gefängnis. Für Kinder gilt im Straßenverkehr jedenfalls erhöhter Schutz, für sie gilt der Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung nicht: man kann nicht davon ausgehen, dass sie Gefahren erkennen. Andererseits dürfte sich das Kind direkt vor der Stoßstange aufgehalten haben.
Ähnlicher Fall im Lungau
Nach einer ähnlichen Anklage wegen fahrlässiger Tötung ist vergangene Woche am Bezirksgericht Tamsweg ein Polizist nicht rechtskräftig zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, der einen jugendlichen Mopedlenker überfahren und getötet hat. Mehr dazu in 15-Jähriger tot: Bedingte Haft für Polizisten (salzburg.ORF.at).