Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Vier Prozesse wegen Wiederbetätigung

Außergewöhnlich gestaltet sich diese Arbeitswoche am Salzburger Landesgericht: Gleich vier Prozesse wegen NS-Wiederbetätigung – vor allem in sozialen Netzwerken – stehen auf der Tagesordnung. Zum Teil haben es die Geschworenen dabei mit einschlägig vorbestraften Angeklagten zu tun.

Montag, Dienstag und zweimal am Donnerstag müssen sich insgesamt vier Angeklagte vor dem Salzburger Landesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten.

Ein 40-jähriger, mit Hakenkreuz und SS-Runen tätowierter Salzburger hat laut Anklage in mindestens 100 WhatsApp-Postings Hitler verherrlicht und NS-Propaganda verbreitet. In seiner Wohnung haben die Ermittler auch Hitler-Bilder und mehrere verbotene Waffen gefunden.

Pinzgauer wegen 26 einschlägiger Postings angeklagt

Ein gleichaltriger, bislang unbescholtener Pinzgauer muss sich wegen 26 einschlägiger WhatsApp-Postings verantworten. Ebenfalls vor einem Geschworenensenat steht diese Woche ein bereits 18-mal verurteilter Angeklagter mit einschlägigen Tätowierungen wegen – laut Anklage – 17 Postings braunen Inhalts. Er soll auch sein Schlafzimmer mit einem Ehrendolch der Waffen-SS dekoriert haben.

Auch ein 51-jähriger Deutscher ist angeklagt. Er ist bereits achtmal vorbestraft und soll insgesamt laut Staatsanwalt 24 hitlerverherrlichende und den Nationalsozialismus positiv darstellende Internetpostings verfasst haben.

„Insgesamt keine Zunahme an NS-Prozessen“

Insgesamt sei aber keine Zunahme an NS-Prozessen zu beobachten, heißt es dazu von der Staatsanwaltschaft. Die vier Prozesse sind laut der Sprecherin der Salzburger Staatsanwaltschaft, Elena Haslinger, das Ergebnis umfangreicher Ermittlungen des Verfassungsschutzes. Allen vier Angeklagten drohen jeweils bis zu zehn Jahre Haft.