Tamsweg Lungau  – Der Anteil der Grünland-Grundverkäufe außerhalb der dazu berechtigten Landwirtschaft sei im Lungau noch viel höher als im Pinzgau. Darauf weist die SPÖ nach Beantwortung einer Anfrage durch das ÖVP-geführte Agrarressort des Landes hin. Dabei sorgen mutmaßlich illegale Verkäufe im Pinzgau seit Monaten für heftige Kritik – auch des Rechnungshofes.
Flugbild: Gerald Lehner
Flugbild: Gerald Lehner
Politik

100 Fälle für neue Grundverkehrskommission

Ab 1. März gilt das neue Salzburger Grundverkehrsgesetz. Als Teil davon wird auch neue landesweite Grundverkehrskommission eingerichtet – sie muss gleich rund 100 noch nicht entschiedene Fälle aufarbeiten.

Nach dem vernichtendem Bericht des Rechnungshofs zu Grundverkäufen im Pinzgau wurden in dem neuen Gesetz die Bezirks-Grundverkehrskommissionen abgeschafft. Jetzt gibt es eine zentrale, weisungsfreie Behörde für das gesamte Bundesland. 17 Mitarbeiter werden rund 2.000 Grünland-Verkäufe und geschätzte 11.000 Fälle abwickeln, wo es um Baugrundstücke, Häuser und Wohnungen geht.

Die neue Kommission übernimmt rund 100 laufende Fälle aus den Bezirken. Für diese Verfahren gilt noch die alte Rechtslage. Darunter sind etwa 30 Fälle aus dem Flachgau, 20 aus dem Pinzgau und 30 aus dem Pongau. Geleitet wird die landesweite Kommission vom neuen Landes-Grundverkehrsbeauftragten Christoph Bachmaier. Der 37-Jährige ist schon seit 2013 in der Landesverwaltung tätig – zunächst als juristischer Sachbearbeiter mit Schwerpunkt Umweltrecht, später im Referat Agrarrecht und Arbeitsinspektion.

Christoph Bachmaier, Grundverkehrsbeauftragter des Landes Salzburg
Land Salzburg/Franz Neumayr
Christoph Bachmaier leitet die neue Landes-Grundverkehrskommission

Zahlreiche strengere Regelungen

Im ab 1. März gültigen Salzburger Grundverkehrsgesetz sind viele Dinge neu, erinnert Raumordnungslandesrat Josef Schwaiger (ÖVP): Land- und fortwirtschaftliche Flächen werden neu definiert, bei Landwirtschaften müssen drei Viertel der Flächen selbst bewirtschaftet sein. Großgrundbesitz gilt ab einem Einheitswert, Bodenpreise richten sich nach Ertrag und nicht nach ortsüblichem Preis, Liegenschaftskäufe müssen Hauptwohnsitz sein.

Bebaute Grundstücke müssen binnen eines Jahres genutzt werden, bei Sanierung von Gebäuden binnen fünf Jahren, unbebaute Grundstücke binnen sieben Jahren – sonst droht eine Rückabwicklung des Kaufs. All das seien gute Werkzeuge gegen Spekulation mit Grund und Boden, so Schwaiger.