Strompreis Sujet
APA/HELMUT FOHRINGER
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GERICHT

Urteil: Verkauft auch Salzburg AG zu teuren Strom?

Das Urteil des Handelsgerichtes Wien, mit dem die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund gekippt wurde, könnte auch andere Anbieter wie die Salzburg AG treffen. Das Urteil stell grundlegende Fragen. Sie betreffen alle Anbieter, die selbst Strom erzeugen und möglicherweise zu teuer verkaufen.

Dürfen solche Konzerne ihre Preise für eigenen Strom gegenüber eigenen Kunden erhöhen, nur weil an ausländischen oder sonstigen Strombörsen plötzlich höhere Preise gelten? Es geht dabei um Strom, der zu hundert Prozent aus heimischer Wasserkraft stammt. Damit wirbt der Verbund seit Jahren.

Produziert wird dieser heimische Strom zu relativ niedrigen Kosten. Er wurde dennoch zu einem so genannten Arbeitspreis verkauft, der sich an dem von Börsenkursen abhängigen und viel höheren „Österreichischen Strompreisindex“ (ÖSPI) orientiert.

Millionen Kunden warten mit Spannung

Eine ähnliche Formulierung wie beim Verbund findet sich auch in der Kundeninformation der Salzburg AG zur Strompreisanpassung, die schon mit 1. April letzten Jahres in Kraft trat. Laut Urteil des Wiener Handelsgerichtes ist es nicht zulässig, den börsengebundenen ÖSPI zur Preisbildung bei günstiger Energie heranzuziehen, die selbst produziert wurde oder wird. Gegen diese Preisbildung des Verbundes geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Laut dessen Experten könnte das Urteil auch Auswirkungen auf andere Stromanbieter haben.

Salzburg AG lässt Urteil prüfen

Die Salzburg AG bestätigte in dieser Woche auf ORF-Anfrage, das Urteil bereits zu prüfen. Konkret geht es um die Frage, ob die Strategien des Verbundes mit denen der Salzburg AG vergleichbar sind. Weil diese – anders als der Verbund – nicht zu 100 Prozent Energie aus eigener Erzeugung an Kunden verkauft. Es seien ca. 50 Prozent, heißt es bei der Salzburg AG.

Auch das Urteil gegen den Verbund ist noch nicht rechtskräftig. Dieser meldete Berufung an. Letztlich muss nun der Oberste Gerichtshof entscheiden. Dessen Urteil dürften nicht nur Stromerzeuger mit Spannung erwarten – auch Millionen Stromkunden in Österreich.