Weil Wärmepumpen ohne eigenen Zähler nicht von der Strompreisbremse des Bundes erfasst werden, können Kunden der Salzburg AG seit 1. Februar 2023 einen eigenen Kostenzuschuss übers Internet auf der Website des Versorgers registrieren lassen. Diese Möglichkeit besteht noch bis 30. Juni 2023.
Was bisher geschah
Nach Kritik von Konsumentenschützern können nun auch Privatkunden der Salzburg AG, die mit Wärmepumpen heizen und keinen separaten Stromzähler haben, dafür einen Zuschuss beantragen. Diese Kunden waren bisher von der so genannten „Stromkostenbremse“ des Bundes ausgeschlossen – mehr dazu in salzburg.ORF.at (3.2.2023)