Drei Monate Haft, aber ausgesetzt zur Bewährung, lautet das Urteil wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Der betreffende Kellner des Apres-Ski-Lokals im Lungau sagte am Donnerstag unter Wahrheitspflicht, er sei damals vor 14 Monaten CoV-positiv gewesen – ebenso andere Mitarbeiter. Doch der Lokalchef habe gesagt, zuzusperren würde 100.000 Euro Umsatzentgang bedeuten. Und: Es sei besser, alle seien still, dann wäre es in ein paar Tagen vorbei.
Lokalbetreiber streitet Vorwurf ab
Das hatte der verurteilte Chef zwar bis zuletzt abgestritten und gesagt, man habe dem erkrankten Kellner nahegelegt, zu Hause zu bleiben, und damals ohnehin zehn Tage lang zugesperrt. Doch das glaubte die zuständige Richterin nicht – der Kellner habe das sicher nicht alles nur erfunden, meinte die Richterin.
Die drei Monate Haft auf Bewährung sind nicht rechtskräftig. Nach dem damaligen Krankheitsfall in diesem Apres-Ski-Lokal gab es einen öffentlichen Aufruf der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg an Gäste und schließlich 15 Krankheitsfälle.