Gericht

NS-Material gesammelt: Freispruch

Mit einem Freispruch hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 80-jährigen Pongauer geendet, dem nationalsozialistische Propaganda vorgeworfen worden war. In seiner vollgeräumten Wohnung hatten Ermittler einige Dinge aus der NS-Zeit gefunden – etwa ein Flugzeugführerabzeichen und einen Dolch mit Hakenkreuz.

Beim Prozess glaubten die Geschworenen den Aussgen des Mannes, dass er kein NS-Propagadist sei, und sprachen ihn einstimmig frei. Wegen des Besitzes eines Schalldämpfers und von Granaten zur Fliegerabwehr wurde der Angeklagte hingegen schuldig gesprochen – dieses Verfahren wurde vorläufig eingestellt.

Nach dem Tod seiner Frau habe er alles Mögliche zu sammeln begonnen, sagte der schwerhörige Angeklagte, der zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht steht. Sein Mandant habe diese paar NS-Dinge auch niemandem gezeigt, betont auch Verteidiger Franz Essl. Ob dies zu einem Schuld- oder doch Freispruch führt, wird sich zeigen. Lediglich den Besitz von verbotenen Waffen gab der 80-jährige vor Gericht zu, nämlich einen Schalldämpfer und alten Flakgranaten.

Cobra stürmte Wohnung des Angeklagten

14 Polizisten – auch vom Sondereinsatzkommando Cobra und vom Verfassungsschutz – stürmten vergangenen Juli die Wohnung des 80 Jahre alten Angeklagten, nachdem sie die Tür aufgebrochen hatten. Der Hinweis kam von einem ehemaligen Polizisten.

Sie fanden laut Anklage einige NS-Devotionalien wie einen Dolch mit Hakenkreuz, Weinflaschen mit Hitler-Etikett, eine Büste des Führers und auch Bücher aus dieser Zeit. Zusätzlich habe der Pensionist drei angeblich noch scharfe Flugabwehrgranaten, Schalldämpfer und einen Revolver aus dem 19. Jahrhundert besessen.

Familie: „Kein Nazi, nicht rechtsradikal“

Die Durchsuchung war gerichtlich genehmigt. Danach gab es allerdings Kritik von Angehörigen an dem – ihrer Meinung nach – überzogenen Polizeieinsatz. Das Klingeln der Polizei habe der 80-Jährige wegen Fernseher-Kopfhörern nicht wahrgenommen, und er sei weder Waffennarr noch rechtsradikal.

Vielmehr sei der Mann ein Sammler und die Wohnung ein historisches Museum. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders. Die Funde bringen den Senior nun wegen Verdachtes der nationalsozialistischen Propaganda und Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegsmaterialiengesetz vor Gericht.

Exekutive verweist auf Selbstschutz

Die Polizei verteidigte damals ihre Vorgangweise. Bei Hinweisen auf Schusswaffen und intaktes Kriegsmaterial müsse man für gefährlichen Situationen gewappnet sein, um die Einsatzkräfte selbst zu schützen und Verdächtige in Gewahrsam zu nehmen.