Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 59-Jährige soll von Februar 2017 bis Jänner 2022 rund 500.000 einschlägige Dateien aus dem Internet heruntergeladen und auf Datenträgern gespeichert haben. Er hatte sich bereits zu Prozessbeginn am 13. Juni 2022 geständig gezeigt. Er sagte, er habe in seinem Leben selbst Missbrauch erfahren, leide an Depressionen und befinde sich in Therapie. Er wurde zuletzt im Jahr 2005 gerichtlich begutachtet. Damals wurde keine psychische Abnormität festgestellt.
Gutachterin plädierte für Einweisung
Die Richterin wollte den aktuellen psychischen Zustand des Angeklagten in Erfahrung bringen. Deshalb wurde die Verhandlung im Juni zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens zu der Frage vertagt, ob eine Voraussetzung zur Einweisung des Mannes in eine Anstalt für zurechnungsfähige, geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegt. Die Gutachterin stufte die Gefährlichkeitsprognose in ihrer Expertise als hoch ein. Laut der gerichtlich beeideten Sachverständigen sind die medizinischen Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben.
Beschuldigter verwies auf eigenen Missbrauch
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Frühpensionisten erhoben, nachdem bei einer Hausdurchsuchung einschlägige Bilder und Videos sichergestellt worden waren. Der gebürtige Oberösterreicher soll auch ein einschlägiges Forum im Internet besucht haben. „Wenn ich in ein Loch falle und Depressionen habe, kommt es zu solchen Tathandlungen. Das versteht keiner“, hatte der Angeklagte erklärt. Dieses Loch habe sich aufgetan, nachdem seine Psychiaterin in Pension gegangen ist.
Freispruch: Kein aktiver Missbrauch
Seit April 2021 habe er einen neuen Therapeuten, so der geschiedene Mann. Seither habe er weniger Missbrauchsdarstellungen von Kindern angesehen, aufgehört habe es aber nie. Gegen die Depressionen nehme er auch Medikamente. Den Vorwurf, er habe von einem im Jahr 2013 geborenen Mädchen einschlägige Fotos gemacht, bestritt der Angeklagte. Von diesem Vorwurf wurde er heute auch freigesprochen.
Einweisung unbefristet
Die neunmonatige Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, allerdings wurde die unbefristete Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher unbedingt ausgesprochen.