Chronik

Streit um Spielkonsole: Kein versuchter Mord

Wegen des Verdachtes auf Mordversuch hat sich am Mittwoch ein 19-Jähriger vor dem Salzburger Landesgericht verantworten müssen. Im Streit um eine Computerspielekonsole hat er seinem Bruder mit einem Messer in den Bauch gestochen. Kein Mordversuch, sondern schwere Körperverletzung, lautete das Urteil.

Der Messerstich eines jungen Salzburgers auf seinen Halbbruder wegen einer Spielekonsole war kein versuchter Mord, sondern schwere Körperverletzung. Dieses Urteil wurde am Mittwochnachmittag am Salzburger Landesgericht gesprochen. Wer darf wann die Spielekonsole benutzen – das war laut Staatsanwaltschaft einer der Auslöser für die Tat. Der angeklagte Einheimische aus der Stadt Salzburg und sein Halbbruder sollen generell öfter Streit gehabt haben.

Zwei Gutachten über psychischen Zustand

Der letzte Auslöser sei gewesen, dass das Opfer dem Angeklagten vorgehalten habe, er werde seinem Vater immer ähnlicher. Dieser dürfte mehrfach vorbestraft sein, schreibt die Anklage. Daraufhin habe der 19-Jährige dem anderen Teenager einen Hirschfänger, wie man ihn in einer Lederhose trägt, in den Bauch gestochen. Der Halbbruder überlebte diesen Angriff zwar, hätte laut Staatsanwaltschaft mit weniger Glück aber auch daran sterben können.

Angeklagter beteuert Unschuld

Zuerst hieß es, der Angeklagte habe psychische Probleme. Laut einem zweiten Gutachten wird das mittlerweile ausgeschlossen. Im Prozess beteuerte der Angeklagte am Mittwoch seine Unschuld. Er habe seinen Halbbruder nicht töten wollen. Es sei eine Kurzschlusshandlung, eine dumme Verzweiflungstat gewesen, sagte der junge Mann und bezeichnete die Tat als größten Fehler seines Lebens, an den er jeden Tag denke.

Urteil: Drei Jahre Haft

Das Messer habe er gezückt, damit die Rauferei mit dem Halbbruder aufhöre. Niemals habe er ihn töten wollen, höchstens verletzen. Die Schilderungen schien am Mittwoch auch der zuständige Staatsanwalt ähnlich zu sehen, er sagte, er verstehe, dass die Verteidigung von Anwalt Kurt Jelinek nur auf schwere Körperverletzung plädiere. Die Geschworenen werteten die Tat nicht als versuchten Mord wie angeklagt, sondern als geringeres Delikt der schweren Körperverletzung. Der 19-Jährige wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, davon muss er eineinhalb Jahre tatsächlich hinter Gitter.