Mechaniker locht eine Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge, umgangssprachlich auch Pickerl genannt
APA/HELMUT FOHRINGER
APA/HELMUT FOHRINGER
Verkehr

Änderung beim „Pickerl“ macht Autofahrer gläsern

Mit Februar gelten beim Pickerl, also bei der technischen Autoüberprüfung, Neuerungen, die die Konsumentensicherheit erhöhen sollen. Das wird vom ÖAMTC gelobt, eine andere Neuerung ruft allerdings Datenschutzbedenken hervor.

Wer ab sofort bei seinem Auto eine §57a Überprüfung machen lässt, also das Pickerl – wie es umgangssprachlich heißt, dessen Gutachten wird nicht nur ein verändertes Aussehen haben, sondern es wird sich darauf auch ein QR-Code finden. Mit diesem kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen.

Notrufsystem wird mitüberprüft

Für den ÖAMTC ist das eine gute Sache: es bringe mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf, weil so die Echtheit des Pickerls ganz einfach geprüft werden kann. Gleichzeitig wird ab Februar auch das seit 2018 vorgeschriebene eCall Notrufsystem bei der Pickerl-Überprüfung mit überprüft. eCall ist ein in der EU eingeführtes bordeigenes Notrufsystem. Durch die automatische „Notrufsäule“ im Auto soll die Zeitspanne zwischen Unfall und Eintreffen der Rettungskräfte deutlich verkürzt werden.

Autodaten gehen ans Verkehrsministerium

Bereits bei der Einführung des Systems gab es Datenschutzbedenken, die es jetzt auch bei einer Neuerung des Systems gibt, die ab Mai gelten soll. Denn dann werden bei der §57a Überprüfung bei allen Autos mit Erstzulassung ab Jahresbeginn 2021 alle Fahrleistungen, Verbrauchsdaten inklusive Fahrzeug-Identifizierung an eine zentrale Datenbank im Verkehrsministerium weitergeleitet.

Damit soll geprüft werden, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. So weit so plausibel, heißt es beim ÖAMTC – der allerdings strikt dagegen ist, dass solche Daten zu jedem Fahrzeug rückverfolgbar – und damit gläsern – sind.