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ORF.at/Dominique Hammer
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Chronik

Google-Abmahnwelle: Korruptionsjäger ermitteln

Nach der Abmahnwelle gegen Zehntausende Betreiberinnen und Betreiber von Websites – wegen der Verwendung von Google-Schriften – hat nun die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Das sagte der Salzburger Rechtsanwalt Peter Harlander. Er vertritt bundesweit mehr als 400 Menschen, die sich vom Abmahner illegal behandelt oder sogar erpresst fühlen.

Diese Vorgangsweise seines Kollegen stehe dringend unter Erpressungs- und Betrugsverdacht, sagte Harlander dazu. Er erstatte schon im August eine Strafanzeige gegen den Abmahner – im Auftrag von 400 Menschen, die sich geschädigt fühlen.

„Gesamtforderung mehr als fünf Mio.“

Dass sich neuerdings die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft um das Verfahren kümmert, zeige die Tragweite des Falles, sagte Harlander: „Die Kriminalpolizei hat mittlerweile festgestellt, dass die Gesamtforderung mehr als fünf Millionen Euro beträgt. Es wurden mehrere zehntausend Abmahnbriefe verschickt.“

Der Abmahner behaupte, es seien alle genannten Websites manuell angesurft und aufgerufen worden, so Harlander: „Das ist bei dieser großen Zahl natürlich völlig unglaubwürdig.“ Fachleute vermuten, dass eine automatische Software die Seiten gezielt durchsucht habe, um auf mögliche Datenschutzverletzungen zu stoßen und daraus Profit schlagen zu können.

Beschuldigter weist Vorwürfe zurück

Der niederösterreichische Anwalt wies zuletzt gegenüber der Tageszeitung „Kurier“ die Vorwürfe zurück. Die Empfänger der Briefe würden nun die Strafjustiz zur Abwehr zivilrechtlicher Forderungen missbrauchen, so der Verdächtige.

Für den gegnerischen Anwalt Harlander braucht es dennoch eine lückenlose Aufklärung vor Gericht – gerade weil ein Kollege so fragwürdige Methoden anwende.

190 Euro pro Betreiber angemahnt

Der Fall sorgt seit vergangenem Sommer für Aufsehen. Zahlreiche Betreiber von Websites haben von dem niederösterreichischen Anwaltsbüro ein Mahnschreiben bekommen – mit der Aufforderung zur Zahlung von 190 Euro.

Die Betreiber sollen Schriften von Google Fonts auf ihren Seiten verwendet haben. Da Nutzerdaten an den Google-Server in den USA kommuniziert worden seien, liege ein Datenschutzvergehen vor, argumentiert der Anwalt in Niederösterreich.