Jeder Patient weiß aus eigener Erfahrung, wie schwierig es oft ist, einen Arzttermin zu bekommen. Vor allem seit der CoV-Krise haben viele Ordinationen auf Terminbetrieb umgestellt. Und doch lassen viele das Treffen schließlich platzen.
Ärztekammer rät zu Stornogebühr
„Wir haben Verständnis, dass etwas dazwischenkommt. Aber dann muss man auch den Termin absagen. Vor allem, weil gerade viel zu tun ist. Deswegen haben wir die Kollegenschaft darin bestärkt, für diese ausgefallenen Termine – ohne vorheriger Absage durch die Patienten – eine Entschädigungsgebühr einzuheben“, sagt Christoph Fürthauer, der Sprecher der niedergelassenen Ärzte in Salzburg.
„Wiederholungstäter“ müssen eher zahlen
Wer vereinbarte Arzttermine ohne vorherige Absage nicht wahrnimmt, schadet damit nicht nur der Ärztin oder dem Arzt, sondern auch den anderen Patientinnen und Patienten, so Fürthauer. Zur Kasse gebeten werden vor allem „Wiederholungstäter“. „Bei Kleinigkeiten, bei Patienten, die man lange kennt oder jenen, denen man glaub, dass sie vergessen haben, da wird man kulanter sein. Aber das bleibt wirklich dem einzelnen Arzt und der einzelnen Ärztin überlassen, wie er oder sie das handhabt“, sagt Fürthauer.
Stornokosten von bis zu 200 Euro möglich
Eine Stornogebühr ist rechtlich erlaubt und kann zwischen 60 und 200 Euro kosten – je nach Art der Untersuchung. Im Vorjahr hat sich allerdings kein Patient offiziell über eine verhängte Stornogebühr beschwert, heißt es von der Salzburger Patientenanwaltschaft.