Matura, Bitte um Ruhe
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Bildung

Matura: Konflikt und Ärger über fehlende Leistung

Das Gesetz macht es möglich, dass jeder Schüler die mündliche Matura besteht, wenn er oder sie vorher im Jahreszeugnis in diesem Fach zumindest mit einem Befriedigend beurteilt worden ist. Die Schulen bestätigen diese Praxis auf ORF-Anfrage. In den Bildungseinrichtungen aber ist der Ärger darüber groß, rechtlich ist es allerdings in Ordnung.

Bei der mündlichen Matura reicht es offensichtlich schon, wenn der Prüfling das Kuvert mit den Fragen öffnet und dann kaum oder falsche Antworten gibt. Diese minimale Leistung gilt bereits als Mitwirkung, und wenn der Schüler oder die Schülerin zuvor mit einem Dreier im Jahreszeugnis beurteilt wurde, ist auch die Matura in diesem Fach bestanden. Solche Fälle gibt es auch in der Praxis, das bestätigten mehrere Schulen auf ORF-Anfrage. Vor Gericht ausgetragen wurde allerdings noch keiner. Meist reicht der Druck auf das Lehrpersonal, denn rechtlich ist die Lage eindeutig geregelt.

Jahreszeugnisnote gleich viel wert wie mündliche Matura

Die Zeugnisnote zählt ebenso viel wie die Note bei der mündlichen kommissionellen Prüfung. An den Schulen gibt es Ärger über das Gesetz, welches dieses Vorgehen überhaupt erst ermöglicht. Der Hintergrund sind die Schuljahre während der Pandemie: Hier kam es wegen wenig Präsenzunterricht zu Änderungen, um den Absolventinnen und Absolventen die mündliche Matura wegen des erschwerten pandemiebedingten Unterrichts zu erleichtern. Seither wird die Jahresnote bei der Matura miteinbezogen.

Bildungsdirektion: „Kommission kann beurteilen“

Von der Salzburger Bildungsdirektion heißt es dazu, die Prüfungskommissionen könnten sehr wohl beurteilen, ob eine Maturantin oder ein Maturant tatsächlich an der mündlichen Prüfung mitwirkt oder nicht. Ändern müsste das Gesetz der Bund. Von Schulen ist zu hören, es stelle sich hier die Frage nach dem Wert der Matura.