Es sind komplizierte Verfahren und sie dauern meistens lange, weil die Aussagen der Beteiligten oft völlig unterschiedlich seien, sagt Salome Pichler, die als Sachverständige für Ski- und Snowboardunfälle in Salzburg arbeitet.
Zu hohes Tempo sei erfahrungsgemäß die häufigste Unfallursache. „Ein sehr wichtiger Punkt bei der Absicherung von Skipisten sind aus meiner Sicht gut gewartete Fangzäune – vor allem dort, wo es zu einem Absturz kommen kann“, betont Pichler.
Typische Gefahren nicht speziell absicherungspflichtig
Auch bei Pistenkreuzungen seien die Absicherung und vor allem der Hinweis auf die Temporeduktion wichtig, ergänzt Gutachterin Salome Pichler. Der Liftbetreiber habe zwar eine Sicherungspflicht, doch typische Gefahren, mit denen zu rechnen ist, müssen nicht speziell abgesichert werden – zum Beispiel Bäume am Pistenrand oder gut sichtbare schneefreie Zonen.
Auch eine eisige Piste muss noch keine atypische Gefahr darstellen, sagt Rechtsanwalt René Fischer. „Nur wenn besonders eisige Verhältnisse herrschen, die eine Unfallgefahr sehr groß machen, muss der Liftbetreiber – entweder durch Hinweistafeln oder durch sonstige Maßnahmen – dafür sorgen, dass keine Skifahrer gefährdet werden. Im Extremfall kann das eine Pistensperre bedeuten.“