Gericht

15-Jähriger tot durch Polizei: Prozess in Tamsweg

Dem Polizisten, der in Göriach (Lungau) einen jungen Mopedlenker bei einer Verfolgsjagd überrollt und getötet haben soll, droht bei seinem Prozess am Bezirksgericht Tamsweg nun eine geringere Strafe. Geringer, als wenn er vor dem Landesgericht stünde. Das lange Hin und Her um den Verhandlungsort ist nun endgültig entschieden.

Gut ein Jahr nach dem Verkehrsunfall steht nun der Ort für die Fortsetzung des Strafverfahrens fest – das Bezirksgericht Tamsweg. Das entschied nun das Landesgericht Salzburg, wie dessen Sprecher Peter Egger am Dienstag mitteilte.

Damit endet ein juristisches Geplänkel der Justizbehörden.

Was bisher geschah

Ein Drei-Richter-Senat ordnete im April 2022 die Fortführung des Verfahrens an, nachdem dieses zuvor eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Lenker des Streifenwagens eingeleitet, stellte das Verfahren aber im Februar ein. Es hieß nun, es gebe keine Anhaltspunkte für ein der Straßenverkehrsordnung oder sonst den Regeln des Straßenverkehrs widersprechendes Verhalten und (grob) fahrlässiges Handeln des Polizisten, der den Streifenwagen lenkte.

Neuer Strafantrag seit 19. Mai

Die Familie des 15-Jährigen wollte sich mit diesen Argumenten nicht abfinden, weshalb Opferanwalt Stefan Rieder einen Fortführungsantrag beim Landesgericht einbrachte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wieder und brachte am 19. Mai beim Bezirksgericht Tamsweg den Strafantrag gegen den Beamten wegen fahrlässiger Tötung ein.

Richterin erklärte sich für nicht zuständig

Anfang Juli erklärte sich allerdings die Bezirksrichterin für nicht zuständig, weil der Verdacht bestehe, dass der Polizist „grob fahrlässig“ gehandelt habe. Dieses Delikt sieht einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft vor, weshalb das Bezirksgericht nicht zuständig sei, heißt es im Beschluss des Bezirksgerichts.

Polizist bekam Recht mit Einspruch

Dagegen ergriff der beschuldigte Polizist Rechtsmittel und bekam nun Recht. Eine grobe Fahrlässigkeit sei nicht zu erkennen, daher sei sehr wohl das Bezirksgericht zuständig, stellte jetzt erneut ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Salzburg fest. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Das Bezirksgericht muss nun eine Verhandlung anberaumen.

Was geschah bei der Verfolgungsjagd?

Der Unfall hatte sich am 18. November 2021 ereignet: Der Bursch war mit einem unbeleuchteten Moped und offenbar zu schnell unterwegs, weshalb ihm eine Polizeistreife mit Blaulicht und Folgetonhorn nachfuhr. In Göriach verließ der Jugendliche dann die Straße und bog in einen Feldweg ein, wo er zu Sturz kam. Der Lenker des Streifenwagens konnte trotz Vollbremsung und Ausweichmanövers nicht mehr anhalten. Es kam zur Kollision mit dem Moped und dem Teenager, der noch an der Unfallstelle starb.