FFP2-Maske am Asphalt
ORF.at/Georg Hummer
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Politik

Land warnt vor CoV zu Weihnachten

Das Land Salzburg warnt wieder vor Corona. Daneben würden auch Grippe und andere Krankheiten grassieren. Man solle ältere Verwandte, Freunde und Bekannte nur besuchen, wenn man sich gesund fühlt. Die Bevölkerung solle auch das Gratis-Testangebot nutzen. Viele lehnen das mittlerweile ab, auch wenn sie Symptome haben.

Insgesamt würden jedem Versicherten weiterhin zehn Gratis-Tests pro Monat zustehen, teilen dazu die Behörden mit – fünf Antigen-Schnelltests, die noch in Apotheken mittels E-Card abgeholt werden können – und fünf PCR-Gurgeltests, die es etwa in den Spar Filialen, einigen Schnellimbiss-Filialen oder vereinzelt auf Gemeindeämtern gibt.

Um für Weihnachten frisch getestet zu sein, ist der letzte Einwurftermin für Gurgelproben der 23. Dezember – und zwar vor 10.00 Uhr. Dann sollte laut Behörden ein Ergebnis rechtzeitig für Weihnachten vorliegen.

FFP2 für Kontakte mit „Haushaltsfremden“

Die behördlichen PCR-Teststationen sind laut Behörden über die Feiertage immer besetzt – mit eingeschränkten Betriebszeiten. Verdachtsfälle könnten sich entweder über Internet oder die Gesundheitshotline 1450 für CoV-Tests anmelden. Bei einem positiven Ergebnis gelte nach wie vor eine zehntägige Verkehrsbeschränkung.

Bei Kontakt mit „Haushaltsfremden“ muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. Außer bei Notfällen dürfen Spitäler, Senioren- oder Behindertenwohnheime, Volksschulen und Horte nicht betreten werden. Nach fünf Tagen können sich Infizierte aus der „Verkehrsbeschränkung“ freitesten – neben dem behördlichen auch mit einem PCR-Gurgeltest.

Viele lehnen weitere Tests ab

Hinweis: Wer sich von Elga abgemeldet hat, der muss entweder übers Internet bei der Sozialversicherung oder über eine Service-Hotline (050 124 4460 Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr) die CoV-Tests beantragen.

Hört man sich in Stadt und Land Salzburg in de Bevölkerung um, dann lassen sich nach den Lockdown-Jahren nur noch sehr wenige testen – auch wenn sie Symptome haben. Man wolle nicht zehn Tage in die „Verkehrsbeschränkung“ wechseln müssen.