Der Unfall geschah bei Henndorf (Flachgau). Zusätzlich zur bedingten Haftstrafe muss der 19 Jahre alte Probeführerscheinbesitzer 720 Euro Geldstrafe bezahlen – wegen grob fahrlässiger Tötung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte akzeptierte den Schuldspruch, die zuständige Staatsanwältin bisher aber nicht. Bei Delikten dieser Art drohen laut Strafrecht bis zu drei Jahre Haft.
Nässe, doppelte Sperrlinie, schlechte Sicht
Rund 50 Meter weit wurde das Motorrad des deutschen Bikers in eine Wiese geschleudert, nachdem es vom Wagen des 19-Jährigen gerammt worden war. Auf der Wiener Bundesstraße überholte der Probeführerscheinbesitzer vergangenen August in einer langen Rechtskurve – auf nasser Fahrbahn, bei doppelter Sperrlinie und ohne den Gegenverkehr sehen zu können. Den entgegenkommenden Motorradfahrer sah der Lenker somit auch nicht oder zumindest zu spät.
Bei der Kollision wurde die 250 Kilo schwere Maschine in zwei Teile gerissen, der Deutsche starb noch an Ort und Stelle. An diesem Abschnitt der Wiener Bundesstraße gab es schon mehrere tödliche Unfälle wegen illegalen Überholens.

Anwalt verweist auf „Selbstüberschätzung“
Dem Lehrling tue die Tat sehr leid, er könne sie nicht mehr ungeschehen machen, sagte sein Verteidiger Kurt Jelinek: „Er hat sich selbst überschätzt.“
Die Richterin sagte beim Prozess, wohl jeder habe schon einmal einen solchen Fehler gemacht. Jelinek stimmt dem zu: „Viele haben Glück in schwierigen Situationen. Und wenn das nicht so ist, dann kommt so ein Unfall heraus.“
Viele Auflagen für Führerscheinneulinge
Jeder neue Führerschein wird für die ersten drei Jahre nur auf Probe ausgegeben. Das bedeutet eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille statt 0,5. Wer dagegen verstößt oder auch am Steuer telefoniert, Vorrang missachtet oder rast, muss neben der Geldstrafe auch eine Nachschulung absolvieren. Diese kostet bis zu 500 Euro. Und die Probezeit wird um ein weiteres Jahr verlängert.