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Flugbild: Gerald Lehner
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Politik

Rechnungshof kritisiert Gemeinden

Scharfe Kritik übt der Landesrechnungshof an fünf Salzburger Gemeinden. Es geht um die Einhebung von Gebühren für Kanal und Wasser. Daneben sei zwischen 2015 und 2020 die Fertigstellung von Bauprojekten dem Finanzamt häufig zu spät gemeldet worden. Es bestehe das Risiko der Verjährung.

Anif (Flachgau), Annaberg-Lungötz (Tennengau), Goldegg (Pongau), Lend (Pinzgau) und Mauterndorf (Lungau): In keiner dieser Gemeinden ist die Einhebung von Gebühren laut Landesrechnungshof in den vergangenen Jahren reibungslos verlaufen.

Schlechte Kommunikation mit Bauherren

Bei 17 als Stichproben ausgewählten Bauverfahren sei es immer wieder zu ähnlichen Problemen gekommen. Zum Beispiel bei der Grundsteuer: Damit das Finanzamt diese berechnen kann, muss die Behörde wissen, wann ein Projekt fertiggestellt ist. Das haben die Verantwortlichen in den Kommunen laut Prüfern aber oft selbst nicht gewusst. Weil sie die Bauherren nicht aufgefordert hätten, ihnen die Fertigstellung zu melden. Oder diese Informationen seien irgendwo in der Bürokratie hängengeblieben, heißt es. Hier braucht es laut Rechnungshof bessere Kommunikation.

Gemeinden geloben Verbesserung

Bei der Einhebung von Kanal- und Wassergebühren gebe es ebenfalls Verbesserungsbedarf. So habe es die Gemeinde Anif in einem Fall seit Jahren verabsäumt, Kanal- und Wasserbenützungsgebühren vorzuschreiben – weil kein Wasserzähler montiert war. Auch in Lend, Annaberg-Lungötz und Goldegg seien Vorschreibungen nicht oder verspätet erfolgt. Die betroffenen Gemeinden verwiesen in ihren Stellungnahmen auf die Personalnot. Dazu wurde Besserung gelobt. Man nehme die Kritik sehr ernst und setze die Verbesserungsvorschläge um, heißt es.