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Politik

Asyl: Kritik an Grundversorgungsregeln

Ukrainischen Kriegsvertriebenen wird es hierzulande oft unnötig schwer gemacht, Fuß zu fassen. Das beobachtet die Salzburger Plattform für Menschenrechte. Durch zu strenge Limits beim Zuverdienst oder beim Ansparen würden viele den Absprung aus der Bundesversorgung nicht schaffen.

Ukrainische Kriegsvertriebene machen aktuell beinahe zwei Drittel aller Flüchtlinge in der Grundversorgung im Land Salzburg aus. Der Großteil von ihnen sind Frauen mit Kindern, sagt Lina Cenic vom Flüchtlingsdienst der Diakonie Salzburg. Unter den Geflüchteten seien viele sehr gut ausgebildete Frauen: „Sie hätten großes Interesse und Ambitionen, dem Arbeitsmarkt sofort beizutreten, vor allem jene, die auch Englisch können. Sie haben aber die Schwierigkeit, den Absprung zu schaffen, weil sie nur so wenig dazu verdienen dürfen, und dadurch haben sie auch die Schwierigkeit, Wohnraum zu finanzieren.“

Kritik: Wer arbeiten geht, verliert Grundversorgung

Für das Wohnen bekommt eine Familie in der Grundversorgung derzeit höchstens 330 Euro pro Monat. Auch die Zuverdienstgrenze ist mit 100 Euro sehr niedrig angesetzt, es dürfen nicht mehr als 300 Euro Vermögen angespart werden. Mit solchen Beträgen sei es illusorisch, in Salzburg selbstständig beispielsweise eine Mietkaution zu stemmen.

Zwar dürfen ukrainische Flüchtlinge, so wie andere subsidiär Schutzberechtigte auch, arbeiten gehen, sie verlieren dann aber die Grundversorgung. „Entweder man bleibt in der Grundversorgung in einem Quartier oder in einer Privatwohnung oder man finanziert alles selbst“, kritisiert Lina Cencic vom Flüchtlingsdienst der Diakonie Salzburg.

Diakonie fordert bessere Unterstützung

Deshalb brauche es für ukrainische Flüchtlinge eine bessere Unterstützung, damit diese den Sprung in ein selbstständiges Leben schaffen können, appelliert Cencic. Vor beinahe dieselben Probleme sind neben den ukrainischen Flüchtlingen auch alle anderen subsidiär Schutzberechtigten in Salzburg gestellt. Darunter fallen aktuell sehr viele Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan oder auch Somalia.