Eine Lungauer Lehrerin hat Freitag beim Landesgericht gestanden, einen 14-jährigen Schüler mit der Zunge geküsst zu haben. Zudem habe sie ihm Nacktfotos von sich geschickt und auch von ihm solche gefordert. Die 35-Jährige bekam von der Richterin eine Diversion und den Auftrag zur Psychotherapie.
ORF
ORF
Gericht

Lehrerin schickt Nacktfotos an Schüler: Diversion

Eine Lungauer Lehrerin hat Freitag beim Landesgericht gestanden, einen 14-jährigen Schüler mit der Zunge geküsst zu haben. Zudem habe sie ihm Nacktfotos von sich geschickt und auch von ihm solche gefordert. Die 35-Jährige bekam von der Richterin eine Diversion und den Auftrag zur Psychotherapie.

Zudem soll die Frau den Schüler in der Schulbibliothek auf die Wange geküsst haben. Das Diversionsangebot der Richterin umfasst nun eine Probezeit von zwei Jahren, 150 Euro Pauschalkostenbeitrag und die Weisung zu einer regelmäßigen Psychotherapie. Die Beschuldigte, ihr Verteidiger und auch der Staatsanwalt sind damit einverstanden.

Pädagogin entschuldigt sich

Die Lehrerin, die seit Bekanntwerden des Falles nicht mehr unterrichtet, entschuldigte sich für ihre Verhalten. „Es tut mir fürchterlich leid“, sagte sie zur Richterin. Mehr wollte sie auf Anraten ihres Verteidigers Kurt Jelinek nicht dazu sagen.

Dem Strafantrag zufolge soll sie dem minderjährigen Schüler im vergangenem Schuljahr über Snapchat geschrieben haben, er soll sich vorstellen, dass sie in der Bibliothek seien, sich küssen und ausziehen würden und dann miteinander Geschlechtsverkehr hätten.

Eine Lungauer Lehrerin hat Freitag beim Landesgericht gestanden, einen 14-jährigen Schüler mit der Zunge geküsst zu haben. Zudem habe sie ihm Nacktfotos von sich geschickt und auch von ihm solche gefordert. Die 35-Jährige bekam von der Richterin eine Diversion und den Auftrag zur Psychotherapie.
ORF
Die Pädagogin (rechts) mit einer Begleiterin und ihrem Anwalt

Den Schüler als „fesch“ wahrgenommen

Die Beschuldigte soll dem 14-Jährigen auch mehrfach geschrieben haben, wie fesch sie ihn finde. Als sie einmal allein im Klassenzimmer waren, habe sie ihn aufgefordert, er möge aufstehen, und ihm dann einen Zungenkuss gegeben, wobei sie ihre Hände in den Bereich seines Gürtels legte. Mehrfach soll sie den Teenager aufgefordert haben, in die Bibliothek zu kommen. Als er schließlich der Aufforderung gefolgt sei, habe sie ihn auf die Wange geküsst.

300 Euro in bar als Teilschmerzensgeld?

Die Anwältin des Schülers forderte 300 Euro Teilschmerzensgeld. Der Verteidiger wollte den Betrag sogleich in bar bezahlen, doch die Privatbeteiligtenvertreterin sprach sich für eine Überweisung des Geldes aus. Der Verteidiger legte der Richterin noch eine Bestätigung darüber vor, dass die Beschuldigte seit März 2022 eine regelmäßige und engmaschige Psychotherapie absolviert.

Verfahren vorläufig eingestellt

Die Richterin hatte das Diversionsangebot mit dem reumütigen Geständnis der Frau und ihrer bisherigen Unbescholtenheit begründet. Das Verfahren wird vorläufig eingestellt.

Bis zu drei Jahre Haft möglich

Seit Bekanntwerden der Geschichte im vergangenen Winter arbeitete die Verdächtige nicht mehr als Lehrerin. Ihre Handlungen sind für die Staatsanwaltschaft der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.

Im Strafgesetz steht dazu: „Wer an einer minderjährigen Person, die der Erziehung oder Aufsicht untersteht, geschlechtliche Handlungen vornimmt oder diese Stellung ausnützt, um sich zu erregen oder geschlechtlich zu befriedigen, dem drohen bis zu drei Jahre Haft.“