Der Beschuldigte soll laut Urteil zudem in eine Haftanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Bei den Mordversuchen hätten die beiden anderen Drogenhändler im Alter von 23 Jahren nur knapp überlebt, so die Staatsanwaltschaft.
Es ging um Cannabis und 5.000 Euro
Die Geschworenen stimmten am Donnerstag mit 6:2 der Stimmen mehrheitlich für zweifachen Mordversuch. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Es sei ein Streit um die Bezahlung von einem Kilogramm Cannabis gewesen, schilderte der Nigerianer am Donnerstag vor Gericht. Es sei um 5.000 Euro gegangen. Er habe eine Aussprache mit mehreren Afghanen im Lehener Park vereinbart und sich vorsichtshalber mit einem 30 Zentimeter langen Jagdmesser bewaffnet. Dann habe er sich von zwei der Männer bedroht gefühlt und zugestochen – aber nicht in Tötungsabsicht.
Verteidigung: „Er wollte sicher nicht töten“
Isabel Pinegger verteidigte den Beschuldigten: “Die Situation war alles andere als lustig. In diesem Sinne wollte er sich verteidigen und hat das Messer mitgenommen, um sich zu schützen. Er wollte die Kontrahenten auf keinen Fall töten.“
Opferanwalt: „Absolut lebensgefährliche Taten“
Das Gericht glaubte das am Donnerstag nicht. Anwalt der Opfer ist Stefan Rieder. Er hält die Aussagen des Nigerianers für Schutzbehauptungen, um eine mildere Strafe zu bekommen: „Bei einem Opfer sind sogar die Darmschlingen herausgetreten. Es waren absolut lebensgefährliche Verletzungen.“
Vergewaltigung mit Besenstiel
Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft – zudem wegen versuchter Vergewaltigung eines Mithäftlings mit einem Besenstiel nicht rechtskräftig verurteilt.