illegale Glücksspielautomaten
Landespolizeidirektion Salzburg
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Gericht

Glückspiel-Lokal: Strafe gegen Vermieterin aufgehoben

Eine Hausbesitzerin in der Stadt Salzburg war vom Landesverwaltungsgericht zu einer Geldstrafe von 39.000 Euro verurteilt worden. Sie hatte ein Geschäftslokal vermietet, in dem Glücksspiel-Automaten aufgestellt waren. Der Verwaltungsgerichtshof in Wien hat das Erkenntnis nun gekippt.

Insgesamt drei Mal entdeckte die Finanzpolizei in den Jahren 2020 und 2021 in dem Lokal, das die Frau vermietet hatte, illegale Spielautomaten und beschlagnahmte diese. Gegen die Vermieterin wurde ein Strafverfahren eingeleitet – ihr wurde vorgeworfen, trotz Aufforderungen der Finanzpolizei bei den Mietern des Lokals „keine geeigneten und zumutbaren Veranlassungen zur Vermeidung von illegalem Glücksspiel in ihrem Geschäftslokal getroffen zu haben". Somit habe sie sich an der Veranstaltung von Glücksspielen als Unternehmerin beteiligt.

Straferkenntnis wird ersatzlos aufgehoben

Das Landesverwaltungsgericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Gegen dieses Erkenntnis aber brachte die Hausbesitzerin Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht aber wies den Einspruch zurück und erhöhte die Strafe auf 39.000 Euro. Nun aber hob der Verwaltungsgerichtshof in Wien die Strafe in zweiter Instanz komplett auf.

Das angefochtene Straferkenntnis werde ersatzlos aufgehoben, heißt es in der vom Landesverwaltungsgericht Salzburg veröffentlichten Entscheidung und das Verwaltungsstrafverfahren werde eingestellt.