Angeklagter bei Prozess in Verhandlungssaal
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Chronik

Flucht nach Thailand: Haftstrafe für Betrüger

Am Salzburger Landesgericht ist am Donnerstag ein Gastro-Unternehmer aus Hallwang (Flachgau) zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Er soll insgesamt 200.000 Euro unterschlagen haben. Während der Emittlungen floh er nach Thailand.

Der 50-jährige Gastrounternehmer aus Hallwang (Flachgau) gab bei dem Prozess alle Vorwürfe zu, zu seiner Flucht sagte er aber nichts. Von den zwei Jahren Haftstrafe muss der Verurteilte acht Monate tatsächlich absitzen.

Umfassendes Geständnis zu allen Vorwürfen

Selten habe sie so ein umfassendes Geständnis bei so vielen Vorwürfen gehört, sagte die zuständige Richterin bei dem Verfahren. Denn die Liste der Vorwürfe war lang: schwerer Betrug, Veruntreuung, Geldwäsche, Körperverletzung, falsche Beweisaussage, Begünstigung, Urkundenunterdrückung, betrügerische Krida sind sogar nur ein Teil der Anklage. Doch mit seinem Geständnis habe der 50-Jährige dem Gericht einen langen, großen Prozess – womöglich mit vielen Gutachtern – erspart. Das wirke sich mildernd auf die Strafe aus, so die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Flucht des betrügerischen Gastronomen nach Thailand wertete das Gericht hingegen nicht als erschwerend. Dabei war der Mann kurz vor Weihnachten 2020, als die Ermittlungen gegen ihn schon liefen, über Usbekistan, Russland und die Türkei nach Thailand geflohen. Dort arbeitete er in einem gehobenen Hotel in der Nähe der Touristenhochburg Phuket.

Richterin: Gute Chancen für Geschädigte

Mit Hilfe von Postings in Sozialen Netzwerken wurde der 50-Jährige aber aufgespürt, aus Thailand ausgewiesen und von Zielfahndern des Bundeskriminalamts nach Hause eskortiert. 200.000 Euro beträgt der Schaden für Lieferanten, Werbeagenturen und andere Geschäftspartner. Und deren Chance, Geld wiederzubekommen, sei gar nicht so schlecht, sagte die Richterin. Er werde in Zukunft nicht mehr selbstständig, nur mehr als Angestellter arbeiten, betonte der Verurteilte.