Brunnen im Kollmann-Park Oberndorf
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Gemeindeaufsicht ermittelt wegen Untreue

Ein Mitarbeiter der Stadtgemeinde Oberndorf (Flachgau) soll acht Jahre lang mehr als 40.000 Euro Abgabengelder veruntreut haben. Die Gemeindeaufsicht des Landes untersucht nun den Fall. Bürgermeister Georg Djundja (SPÖ) verlangt lückenlose Aufklärung und will die internen Kontrollsysteme prüfen lassen.

Der Verdächtige soll Gemeindeabgaben wie Grundsteuer, Hundeabgabe oder Ortstaxe festgesetzt und die eingegangenen Gelder umgebucht haben. Neben der Gemeindeaufsicht ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Salzburg in dem Fall. Zuletzt ist Oberdorf vor fünf Jahren geprüft worden, damals ohne dass Auffälligkeiten festgestellt wurden.

Der Mitarbeiter soll die Tat in der zweiten Oktoberhälfte 2022 seinem direkten Vorgesetzten gestanden haben. An dem Tag, an dem die Stadtgemeinde darüber in Kenntnis gesetzt wurde, sei die Person entlassen worden, sagte der Bürgermeister am Dienstag zur APA. Auch das Land Salzburg sei sofort informiert worden. „Das Motiv dahinter kennen wir nicht.“

Letzte Überprüfung 2017 ergab keine Auffälligkeiten

Nach Ansicht eines Experten habe es die betreffende Person sehr geschickt angestellt, dass bei der Überprüfung nichts gefunden wurde, erklärte der Bürgermeister. "Wir werden unsere internen Kontrollsysteme umfassend evaluieren lassen, um mögliche Schwachstellen auszuschließen. Die Gemeinde werde weiterhin mit dem Land und den Behörden zusammenarbeiten, um den Fall lückenlos aufzuklären.

„Es wird gegen den Beschuldigten wegen Untreue ermittelt“, sagte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, auf APA-Anfrage. Die Ermittlungen wurden zunächst wegen einer anderen Verdachtslage eingeleitet, nachdem am 5. August 2022 bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingelangt war, für welche der Beschuldigte die Hausverwaltung als Nebenbeschäftigung übernommen hatte. Demnach seien Gelder vom Konto der WEG weggekommen, für die es keine Rechtsgrundlage gegeben habe.

Mitarbeiter hat Ungereimtheiten gestanden

Der Mann wurde mit den Ungereimtheiten konfrontiert. Er habe gestanden, dass er 40.130 Euro beiseitegeschafft habe, aber nicht zum Nachteil der Wohnungseigentümergemeinschaft, erklärte Neher. Laut einer schriftlichen Stellungnahme durch seinen Verteidiger habe er das Geld von Konten der Stadtgemeinde an die WEG überwiesen und sich dann das Geld zugeeignet. Den Wohnungseigentümern seien die Abgänge schließlich aufgefallen. Der Beschuldigte habe erklärt, dass das Geld der Stadtgemeinde gehöre. „Seine Verantwortung wird jetzt von uns überprüft“, sagte der Staatsanwalt.

„Wenn sich diese gebarungstechnischen Umstände als tatsächliche Veruntreuung herausstellt, ist das ein eindeutiger strafrechtlich relevanter Fall. Nachdem ich darüber informiert wurde, habe ich unverzüglich die Gemeindeaufsicht mit einer Überprüfung der Stadtgemeinde Oberndorf beauftragt. Die letzte Überprüfung der Stadtgemeinde Oberndorf durch die Gemeindeaufsicht des Landes Salzburg erfolgte im Juli 2017. Dabei wurde die freie Budgetspitze, Rücklagen, Schuldenstände, diverse Einzelinvestitionen geprüft, um die finanzielle Lage der Gemeinde zu bewerten. Darüber hinaus wurde Oberndorf auch vom Landesrechnungshof 2017/2018 (Prüfungszeitraum 2014 bis 2016) überprüft. Es konnten damals keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden“, sagt dazu Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) in einer ersten Reaktion.

Sonderprüfung durch Landesrechnungshof möglich

Auch über eine Sonderprüfung durch den Landesrechnungshof sei noch zu entscheiden, so Haslauer. Darüber hinaus sollen auch internen Kontrollmechanismen der Stadtgemeinde Oberndorf umfassend evaluiert werden, ergänzt der Landeshauptmann.