Um eine weitere Zersiedelung zu vermeiden und die Orts- und Stadtkerne zu stärken, gelten ab 1. Dezember für neue Grundstücks-Umwidmungen deutlich strengere Richtlinien vom Land Salzburg.
Im neuen Landesentwicklungsprogramm ist viel genauer als bisher festgeschrieben, was geht und was nicht. So müssten zum Beispiel Gemeinden bei Flächenumwidmungen über 2.000 Quadratmeter künftig prüfen, ob sich das Grundstück auch für förderbare Wohnbauten eignet, sagt Raumordnungs-Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP).
„Abstraktes ‚soll‘ durch konkretes ‚muss‘ ersetzt“
Das sei nur eines von vielen Beispielen für die neuen, konkreteren Regeln, betont Schwaiger. „Das Verbindliche ist wichtig, weil notwendig. Es ist wie ein Werkzeug, das ja auch verbindlich sein muss. Das abstrakte ‚soll‘ wurde durch ein konkretes ‚muss‘ ersetzt."Die aktuell rund 800 bereits umgewidmeten, aber noch nicht bebauten Grundstücke im Land seien von den neuen Vorschriften nicht betroffen, ergänzt Schwaiger.
Bei jeder neuen Umwidmung prüft ab Dezember hingegen die Landesaufsicht, ob die Bestimmungen des neuen Landesentwicklungsprogrammes eingehalten werden. Nicht nur für den Wohnbau, sondern auch für touristische Bauten gibt es strengere Vorschriften.
Erleichterungen für Windräder und Photovoltaik
Für Windräder oder Photovoltaik-Flächenanlagen sind dagegen rechtliche Erleichterungen vorgesehen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Das neue Landesentwicklungsprogramm sei im Austausch mit den Gemeinden entstanden, betont Schwaiger. Für dessen Umsetzung werden jetzt in einem ersten Schritt alle Ortsplaner über die neuen Vorschriften informiert.