Auftakt Mordprozess, 62-jähriger Angeklagter soll 81-Jährige in Wohnung in Salzburg-Maxglan getötet haben
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Gericht

Pensionistin ermordet: 20 Jahre Haft

Im Prozess nach dem gewaltsamen Tod einer 81-Jährigen in Salzburg-Maxglan ist der 62-jährige Verdächtige am Dienstag schuldig gesprochen worden. 20 Jahre Haft lautet das Urteil. Zuvor hatte der Mann weiter seine Unschuld beteuert, obwohl in der Wohnung des Mordopfers viele DNA-Spuren gefunden wurden, die von ihm stammen.

Der Mann soll die Pensionistin in ihrer Wohnung mit insgesamt 28 Messerstichen getötet haben. Als erschwerend wertete das Gericht die Brutalität der Tat, als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Mannes.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der Angeklagte meldete umgehend Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Was geschah in dem Haus?

Die alleinstehende frühere Bankangestellte war am 30. August 2020 von einem Bekannten tot in ihrer Wohnung aufgefunden worden. Die Leiche war eingewickelt in eine acht Meter lange Stoffbahn auf dem Teppich abgelegt. Den Ermittlungen zufolge dürfte sie bereits zwei oder drei Tage vorher ermordet worden sein.

28 Stiche mit großer Gewalt

„Es war ein Overkill – ein Übertöten“, sagte Staatsanwältin Elena Haslinger zur Prozesseröffnung am gestrigen Montag. 25 Stiche hätten die Vorderseite des Oberkörpers der Frau getroffen, drei die Rückseite. Dabei sei der Täter auf ihrem Brustkorb gekniet. Die Stiche trafen Herzkammer, Herzbeutel, die Herzschlagadern und eine Reihe von Organen. Die zierliche Frau muss sich heftig gegen den Angreifer gewehrt haben, verblutete aber.

Der unbescholtene 62-Jährige bestritt beim Prozess jeden Zusammenhang mit der Tat. „Ich bin unschuldig. Ich habe mit dem Mord nichts zu tun“, erklärte er. Er sei nie in der Wohnung der Frau gewesen und habe auch keinen Kontakt zum Opfer gehabt. „Jemand anderer muss meine DNA eingeschleust haben.“ Er habe einige Tage vor der Tat Gegenstände zur Entsorgung im Erdgeschoss abgestellt, damit sich andere Bewohnerinnen und Bewohner daran bedienen können: Werkzeuge, Handschuhe – und eben auch jene lange Stoffbahn, in die die Leiche eingewickelt war. Über die Handschuhe müsse die DNA dann in die Opferwohnung gekommen sein.

Mehrparteienhaus in Salzburg-Maxglan, 81-Jährige in ihrer Wohnung ermordet
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In diesem Wohnblock lebten die 81-Jährige und der Angeklagte

Gericht glaubt Behauptungen nicht

Ein Gerichtsmediziner hielt es im Prozess aber für höchst unwahrscheinlich, dass gleich 14 DNA-Spuren gezielt über einen Handschuh hinterlassen worden seien. Wie die Staatsanwältin erklärte, habe der Angeklagte die Wohnung des Opfers auch penibel geputzt. „Es muss stundenlang gedauert haben, alle Blutspuren zu beseitigen“, sagte sie. Das Opfer habe über drei Liter Blut verloren, in der Wohnung fanden sich aber keine großen Blutflecken. Erst eine spezielle Untersuchung führte die Spuren zutage.

Aussagen über „Putzfimmel“ des Beschuldigten

Vor dem Urteil am späten Dienstagnachmittag wurden noch Zeugen befragt. Es hieß, der mutmaßliche Mörder habe seine eigene Mietwohnung beim Auszug derart sauber hinterlassen, als hätte dort nie jemand gewohnt, sagte beispielsweise die Hausmeisterin.

Auch die Wohnung des erstochenen Opfers war vom Täter auffallend penibel geputzt worden, Blutspuren konnten erst bei einer Spezialuntersuchung gefunden werden – auch wenn das kein Beweis ist, sehen die Ermittler darin Parallelen. Dass der 62 Jahre alte Angeklagte einen Putzfimmel hatte, bestätigte die Hausmeisterin des Wohnblocks gegenüber dem Geschworenengericht am zweiten Prozesstag. Sie beschrieb ihn als sehr auffälligen Mieter.

DNA-Reihenuntersuchung mit allen Männern im Haus

Erst der österreichweit bekannte Kriminalpsychologe Thomas Müller brachte die Ermittler nach wochenlangen Ermittlungen auf die zielführende Spur: Der Täter müsse aus der näheren Umgebung stammen – er sei mehrmals in der Wohnung gewesen, um dort sauberzumachen, betonte der Psychologe. Es folgte eine DNA-Reihenuntersuchung von allen 37 alleinstehenden Männern in dem Wohnblock. Bei insgesamt 14 DNA-Abrieben vom Tatort gab es eine Übereinstimmung mit dem angeklagten 62-Jährigen.

Angeklagter soll Flecken im Stiegenhaus gezählt haben

Die Hausmeisterin beschrieb am Dienstag, dass sich der Angeklagte über sie beschwert habe, weil er im Stiegenhaus 120 Flecken gezählt habe. Zudem habe er mehrmals verlangt, dass die großen Gemeinschaftsmülltonnen innen ausgewaschen werden müssten.

Der Angeklagte sagte am Dienstag, dass es normal sei, eine Wohnung gründlich zu übergeben, ansonsten hätte er riskiert, die Kaution für die Wohnung nicht zurückzubekommen. Die Beschwerde über die 120 Flecken im Stiegenhaus sei sein gutes Recht als Mieter.