Der dortige Gin-Hersteller „Bullard“ sollte nach Ansicht von Red Bull deshalb unter anderem auf die Produktion von Energydrinks und alkoholfreien Getränken verzichten.
Die britische Behörde für geistiges Eigentum hat nun aber entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe. Der Markenname „Bullard“ sei keine logische Erweiterung von Red Bull, heißt es in der Entscheidung. Das Unternehmen des kürzlich verstorbenen Gründers Dietrich Mateschitz hat die Entscheidung der britischen Behörde nicht kommentiert.