Gebraucht werden Typenschein im Original und die Autoschlüssel. Fahrzeugbesitzer können sich einen Termin beim Magistrat ausmachen, um das Auto abschleppen und zerstören zu lassen. Dafür muss der Standplatz des Wagens zugänglich und das Auto für den Kranwagen fassbar sein.
Nicht angenommen werden Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Elektro-, Gas- und Hybridfahrzeuge sowie Campingwagen und Wohnmobile. Illegales Stehenlassen eines Schrottfahrzeugs kann teuer werden. Der Strafrahmen reicht von 850 bis 8.400 Euro.