Das Urteil ist bereits rechtskräftig, bestätigte der Anwalt des Angeklagten, Kurt Jelinek. Bei dem Überfall bedrohte der damals 17-Jährige die Kassiererin mit einer Schusswaffe und forderte von ihr das Bargeld aus der Kassa. Nachdem die Frau dem Räuber das Geld aus der Kassa ausgehändigt hatte, flüchtete der junge Mann zu Fuß. Fahndungsversuche blieben ohne Erfolg.
Räuiger Räuber gestand Überfall per Notruf
Sieben Monate nach dem Überfall meldete sich der Angeklagte per Notruf bei der Polizei und gestand einen Raubüberfall auf ein Lebensmittelgeschäft und einen Einbruch in eine Wohnung in der Stadt Salzburg. Der junge Mann rief damals aus dem Bezirk Braunau (OÖ) an und war stark alkoholisiert.