Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Chronik

Mordanklage gegen Ehemann nach Bluttat

Nach dem gewaltsamen Tod einer 30-Jährigen in einem Gasthof in Piesendorf (Pinzgau) im Mai klagt die Staatsanwaltschaft jetzt ihren Ehemann, den Wirtshauspächter, wegen Mordes an. Einer gerichtlich bestellten Gutachterin zufolge war der 42-jährige Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

„Emotional destabilisiert – aber durchaus noch in der Lage Recht und Unrecht zu unterscheiden“: so beschrieb die neuropsychiatrische Sachverständige des Gerichts Gabriele Wörgötter den Gemütszustand des 42-Jährigen. Für die Staatsanwaltschaft ist das Gutachten mit ein Grund, den gebürtigen Deutschen wegen Mordes anzuklagen.

Angeklagter soll Küchenmesser mitgebracht haben

Er habe seine 30-jährige Ehefrau vorsätzlich mit drei Messerstichen in die Brust getötet. Einer davon soll mitten ins Herz gegangen sein. Das wichtigste Indiz dafür sei laut Anklagebehörde, dass der 42-Jährige das verwendete Küchenmesser von zu Hause mitgebracht haben dürfte. „Bei der Untersuchung der Polizei hat sich gezeigt, dass dort im Küchen-Barbereich kein derartiges Messer aufgefunden wurde, aber im Appartement im Schlafzimmer in einer Sockenlade ein baugleiches Messer mit gleichem Griff aufgefunden wurde“, schildert die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Elena Haslinger.

Verteidiger spricht von Totschlag

Der Verteidiger des beschuldigten Deutschen sieht keinen Mord, sondern Totschlag. Sein Mandant habe sich nach der Tat auch gestellt: „Ich bin davon überzeugt, dass hier eine allgemein begreifliche Gemütsbewegung vorliegt. Mein Mandant hat nie gewollt und die Absicht gehabt vorsätzlich zu töten“, sagt Verteidiger Franz Essl.

Die Staatsanwaltschaft aber sieht das anders: „Nur weil bei einem Tötungsdelikt Emotionen beteiligt sind, weil der Täter aufgeregt oder eifersüchtig ist, bedeutet das nicht, dass es sich rechtlich um einen Totschlag handelt. Und deshalb gehen wir auch in diesem Fall von Mord aus. Für uns ist die Gemütsbewegung, von der hier der Verteidiger spricht, keineswegs allgemein begreiflich“, sagt Haslinger.

Turbulente Beziehung

Ein Streit um die Trennungsmodalitäten sei eskaliert. Das Paar habe sich im Jänner getrennt. Gründe dafür wären berufliche Überlastung, massive Eifersucht und der unerfüllte Wunsch nach einem zweiten Kind, heißt es in der Anklageschrift.

Eine Woche vor der Tat: Strafantrag Körperverletzung

Eine Woche vor der Bluttat war bei Gericht gegen den 42-Jährigen auch ein Strafantrag wegen Körperverletzung und Stalkings eingebracht worden. Den Antrag auf Verlängerung eines bestehenden Betretungs- und Annäherungsverbotes gegen ihn habe die 30-Jährige am Tag vor der Tat zurückgezogen. Laut psychiatrischem Gerichtsgutachten ist der Angeklagte schuldfähig. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.