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ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

„Fall David“: Maximal 100.000 Euro für Eltern

Höchstens 50.000 Euro Schmerzensgeld pro Elternteil bekommen Hinterbliebene nach dem Tod eines Kindes im Spital – so auch im Fall des kleinen David, der bei einer Operation im Uniklinikum fahrlässig getötet wurde. Das sagt der Anwalt der Eltern, der nach rechtskräftiger Verurteilung der zwei Ärzte nun gegen das Uniklinikum prozessiert und einen höheren Betrag erreichen will.

Das sagt der Anwalt der Eltern, der nach rechtskräftiger Verurteilung der zwei Ärzte nun gegen das Uniklinikum prozessiert und einen höheren Betrag erreichen will. Am Mittwoch wurden die Schuldsprüche über die zwei behandelnden Ärzte – einen Chirurgen und ein Narkosearzt – vom Oberlandgericht Linz bestätigt, die Strafen jedoch auf neun und zwei Monate herabgesetzt, ausgesetzt zur Bewährung.

Jetzt gehe der Zivilprozess mit dem Uniklinikum weiter, sagt Stefan Rieder vom Opferschutzorganisation „Weißer Ring“, der die Eltern von David vertritt. Das Uniklinikum Salzburg hat bereits an die Eltern und Großeltern von David in Summe rund 170.000 Euro Schmerzensgeld und weitere Kosten ausbezahlt – doch das sei nicht genug, argumentiert der Opferanwalt.

„65.000 Euro waren für OGH ein Ausreißer“

"Wenn ein Kind in einem solchen Fall überlebt, dann ist das für das Krankenhaus teuer, weil alle Behandlungs- und Betreuungskosten zu übernehmen sind. Verstirbt das Kind jedoch – und das ist das Tragische an der Situation – dann ist das nicht so teuer. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem derartigen Fall einmal 65.000 Euro an Schmerzensgeld für Angehörige zugesprochen, ist in den darauf folgenden Jahren aber wieder zurück gerudert.

Diesen einen Fall hat er dann als ‚Ausreißer‘ bezeichnet und begonnen, in solchen Fällen im Schnitt rund 35.000 Euro an Schmerzensgeld zuzusprechen. Und inzwischen spricht er aufgrund der Geldentwertung im Regelfall etwa 40.000 Euro zu. Mehr als 50.000 Euro wird man für den Tod eines Kindes bei österreichischen Gerichten daher wohl nicht bekommen." Die Eltern seien aber zumindest erleichtert, dass am Mittwoch rechtskräftige Schuldsprüche gefällt wurden, ergänzt Rieder.