Salzburger Landesregierung Chiemseehof
ORF.at/Georg Hummer
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Politik

SPÖ-Veto gegen neues Grundverkehrsgesetz

Nach zahlreichen sehr umstrittenen Grundstücksgeschäften vor allem im Pinzgau und im Lungau hat der zuständige Ausschuss des Salzburger Landtages am Mittwoch ein neues Grundverkehrsgesetz beschlossen – ohne die Stimmen der SPÖ, die den mangelnden Vollzug des bestehenden Gesetzes anprangert.

Grünland, das Investoren erwerben und danach mit teuren Appartements verbauen – Solche Fälle haben im Land Salzburg in der Vergangenheit für viel Aufregung und böses Blut gesorgt. So hat etwa der Landesrechnungshof zahlreiche Grundstücksverkäufe im Pinzgau geprüft und die Genehmigungen durch die Grundverkehrskommissionen massiv kritisiert. Das neue, strengere Grundverkehrsgesetz legt daher jetzt fest, dass ein Käufer nur dann als Landwirt gilt, wenn er seine Flächen zu mindestens 75 Prozent selbst bewirtschaftet und sonst kein Grünland erwerben darf. Erworbene Flächen müssen zudem mindestens 15 Jahre lang landwirtschaftlich genutzt werden.

Dieses neue Gesetz ist am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, NEOS und FPÖ mehrheitlich beschlossen worden. „Das Wichtigste für die Zukunft ist, uns in Zeiten der Abhängigkeit, die Ernährungssouveränität im Land zu halten. Wir müssen Boden sparen und dieses Gesetz ist eine richtungsweisende Entscheidung dafür“, sagt dazu der ressortzuständige Raumordnungslandesrat Josef Schwaiger (ÖVP). „Ich bin der Meinung, besser spät als nie. Für uns war immer klar, dass es ein neues Gesetz braucht, das das Ganze strikter regelt. Ob es reichen wird, wird die Praxis zeigen“, ergänzt die Klubvorsitzende der FPÖ, Marlene Svazek.

Vier Fraktionen von neuem Gesetz überzeugt

„Das neue Grundverkehrsgesetz sollte die Missstände die waren, nicht mehr möglich machen. Im grünen Grundverkehr ist jetzt klar geregelt, wer ist ein Landwirt und wer kann damit landwirtschaftlichen Grund kaufen“, sagt Abgeordneter Josef Scheinast (Grüne). „Selbstverständlich wird sich das bessern, es muss jetzt 15 Jahre bewirtschaftet werden. Wichtig ist auch, dass die Regionalität – was die Landwirtschaft angeht – bewahrt bleibt und mit diesem Gesetz haben wir das auch geschafft“, sagt Abgeordnete Elisabeth Weitgasser (NEOS).

SPÖ beharrt auf strengerem Vollzug bestehender Regeln

Nicht für das Gesetz gestimmt haben die Sozialdemokraten im Landtag, denn „das Gesetz war streng genug, man hätte es vollziehen können. Was daraus geworden ist, wissen wir: ein Vollzugsskandal“, sagt Landwirtschaftssprecherin Karin Dollinger (SPÖ) und ergänzt „Nicht nur im Pinzgau – Wir haben auch Beispiele wo es im Pongau und im Lungau nicht funktioniert hat. Da können wir neue Regelungen schaffen, was wir wollen, wenn wir am Vollzug nichts Strengeres machen“, so Dollinger. Künftig gibt es eine landesweite, zentrale Grundverkehrskommission, die geschätzte 12.000 bis 13.000 Fälle pro Jahr prüfen soll. Das neue Gesetz soll im März 2023 in Kraft treten.