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ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

„Fall David“: Beide Strafen herabgesetzt

Nach dem Tod des 17 Monate alten David nach einem Routineeingriff 2018 in den Salzburger Landeskliniken hat das Oberlandesgericht Linz am Mittwoch der Berufung teilweise Folge geleistet. Die Strafen für beide Mediziner wurden herabgesetzt.

Der Berufungssenat sah lediglich eine fahrlässige und keine grob fahrlässige Tötung. Die Strafe für die beiden angeklagten Ärzte wurde jetzt von acht auf zwei Monate bzw. von 16 auf neun Monate, jeweils bedingt, herabgesetzt. David hatte sich vor vier Jahren einen kleinen Blutschwamm auf der Wange aufgekratzt, der zu bluten begann. Sein Vater konnte die Blutung zunächst stillen, aus Angst vor Infektionen fuhren die Eltern mit dem Kind aber ins Spital, wo die Wunde bei der Behandlung erneut aufbrach.

Die beiden Ärzte – ein Kinderchirurg und ein Anästhesist – entschieden sich daraufhin für eine Operation. Der Bub war dabei allerdings nicht nüchtern, atmete Erbrochenes ein und starb elf Tage später an einem Hirnschaden. Die Eltern hatten die Ärzte darauf hingewiesen, dass ihr Sohn zu Hause noch gegessen hatte. Im Falle einer Narkose müsse das Kind aber sechs Stunden nüchtern sein, warf die Anklage den Ärzten vor – Bei David waren es nur zwei Stunden.

Gutachten: Verkettung von „Fehlern und Nachlässigkeiten“

Eine Obergutachterin hatte im Prozess in erster Instanz eine Verkettung von „Fehlern und Nachlässigkeiten“ festgestellt, die zum Tod des Kleinkinds geführt habe. Das Landesgericht Salzburg urteilte, dass grob fahrlässige Tötung vorliege. Die Staatsanwaltschaft und die Hinterbliebenenvertreter akzeptierten zwar das Urteil. Weil beide Ärzte ihre Unschuld beteuerten und volle Berufung anmeldeten, hat sich das OLG am Mittwoch mit dem Fall erneut befasst. Dass im Fall des Kinderchirurgen Fahrlässigkeit und keine grobe Fahrlässigkeit vorliege, sah sogar die Oberstaatsanwaltschaft so. Wenig überraschend änderte das OLG den Schuldspruch dementsprechend.

Zudem wurde bei beiden Ärzten die extrem lange Verfahrensdauer, die nicht in ihrer Sphäre lag, berücksichtigt. Daher lautet das Strafmaß für den Chirurgen nun zwei statt acht Monate bedingt, für den Anästhesisten neun statt 16 Monate bedingt. „Meine Intention war es zu helfen“, beteuerte der Anästhesist am Mittwoch vor dem OLG. Es überfordere ihn emotional, das Leid der Eltern zu erfassen, drückte er sichtlich betroffen sein „tiefstes Bedauern“ aus.

Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen

In den Disziplinarverfahren der Ärztekammer sind nach einer rechtskräftigen Verurteilung Entscheidungen von einer Abmahnung bis hin zu einem Berufsverbot möglich.