Politik

Massive Juristenkritik an Gesetzesnovelle

Das neue Grundverkehrsgesetz sei rein politisch motiviert, führe zu längeren Verfahren und bewirke eine nachhaltige Schädigung des Liegenschaftsverkehrs in Salzburg. Das kritisieren die Salzburger Rechtsanwälte und Notare, deren Stellungnahmen bei der Begutachtung nicht berücksichtigt wurden.

Frühzeitig haben die Rechtsanwalts- und die Notariatskammer Salzburg ihre Bedenken gegen das neue Grundverkehrsgesetz eingebracht. Weil der Funktion des neuen zentralen Grundverkehrsbeauftragten zu viele Kompetenzen übertragen würden, komme es zwangsläufig zu längeren Verfahren bei Grundstücksverkäufen, so die Kritik. Konkret müsse dieser Beauftragte künftig bei allen Käufen, Schenkungen oder Übertragungen von Grundstücken bescheinigen, ob es sich um land- und forstwirtschaftliche Grundstücke handle oder nicht.

„25.000 Prüfverfahren pro Jahr bedeuten Verzögerungen“

Dabei sei von mindestens 25.000 Verwaltungsakten pro Jahr auszugehen, rechnet die Notariatskammer vor. Dieser neue Grundverkehrsbeauftragte drohe damit zu einem „behördlichen Flaschenhals“ zu werden. Insgesamt würde der Liegenschaftsverkehr im Bundesland nachhaltig geschädigt, fürchten sowohl Rechtsanwalts- als auch Notariatskammer dadurch.

Weil ihre Bedenken von der Politik bisher nicht berücksichtigt worden seien und das neue Grundverkehrsgesetz aus Zitat „rein politischen Beweggründen“ unverändert beschlossen werden soll, haben die Kammervertreter ihre Teilnahme an den Ausschussberatungen am Mittwoch im Landtag abgesagt.